§ 47. Zur vollen monadischen Konkretion der Eigenheitlichkeit ist der intentionale Gegenstand mitgehörig. Immanente Transzendenz und primordiale Welt
Offenbar erstreckt sich — und das ist von besonderer Wichtigkeit — das mir als Ego Eigenwesentliche nicht nur auf die Aktualitäten und Potentialitäten des Erlebnisstromes, sondern wie auf die konstitutiven Systeme so auch auf die konstituierten Einheiten — aber letzteres nur in einer gewissen Beschränkung. Nämlich wo und soweit die konstituierte Einheit von der originalen Konstitution selbst in der Weise unmittelbar konkreter Einigkeit unabtrennbar ist, da ist wie das konstituierende Wahrnehmen so das wahrgenommene Seiende zu meiner konkreten Selbsteigenheit gehörig.
Das betrifft nicht nur sinnliche Data, die, als bloße Empfindungsdaten genommen, sich als immanente Zeitlichkeiten im Rahmen meines Ego als mir selbst eigen konstituieren; vielmehr gilt es auch für alle meine mir ebenfalls selbsteigenen Habitualitäten, die im Ausgang von selbsteigenen stiftenden Akten sich als bleibende Überzeugungen konstituieren, als solche, in denen ich selbst zu dem bleibend so Überzeugten werde und wodurch ich als polares Ich (in dem besonderen Sinne des bloßen Ichpoles) spezifisch ichliche Bestimmungen gewinne. Andrerseits gehören hierher aber auch transzendente Gegenstände, z. B. die Gegenstände der äußeren Sinnlichkeit, Einheiten von Mannigfaltigkeiten sinnlicher Erscheinungsweisen — wenn ich dabei als Ego rein das in Betracht ziehe, was als erscheinendes Raumgegenständliches wirklich original durch meine selbsteigene Sinnlichkeit, meine selbsteigenen Apperzeptionen als von ihnen selbst konkret unabtrennbar konstituiert ist. Wir sehen sofort, daß in diese Sphäre die gesamte von uns früher durch Ausschaltung der Sinneskomponenten des Fremden reduzierte Welt gehört und daß sie somit rechtmäßig zum positiv definierten konkreten Bestande des Ego als ihm Eigenes zu rechnen ist. Sowie wir die intentionalen Leistungen der Einfühlung, der Fremderfahrung außer Betracht halten, haben wir eine Natur und eine Leiblichkeit, die sich zwar als raumgegenständliche und gegenüber dem Erlebnisstrom transzendente Einheit konstituiert, aber als bloße Mannigfaltigkeit von Gegenständlichkeiten möglicher Erfahrung, wobei diese Erfahrung rein mein eigenes Leben ist und das darin Erfahrene nichts weiter als eine synthetische Einheit, die von diesem Leben und seinen Potentialitäten unabtrennbar ist.
In dieser Weise wird es klar, daß das konkret genommene Ego ein Universum des Selbsteigenen hat, das durch eine apodiktische, zumindest eine apodiktische Form vorzeichnende, originale Auslegung seines apodiktischen ego sum zu enthüllen ist. Innerhalb dieser Originalsphäre (der originalen Selbstauslegung) finden wir auch eine transzendente Welt, die durch Reduktion auf das Selbsteigene (in dem jetzt bevorzugten positiven Sinne) auf Grund des intentionalen Phänomens objektive Welt erwächst: Doch gehören auch alle entsprechenden als transzendent vorschwebenden Scheine, Phantasien, reinen Möglichkeiten, eidetischen Gegenständlichkeiten, sofern sie nur unserer Eigenheitsreduktion unterworfen sind, mit in diesen Bereich — den Bereich des mir selbst Eigenwesentlichen, dessen, was ich in mir selbst in voller Konkretion bin, oder, wie wir auch sagen, als diese Monade.