§ 98. Bedingungen der Deutlichkeit des Erkenntnisses


Die Deutlichkeit der Erkenntnisse und ihre Verbindung zu einem systematischen Ganzen hängt ab von der Deutlichkeit der Begriffe sowohl in Ansehung dessen, was in ihnen, als in Rücksicht auf das, was unter ihnen enthalten ist.

Das deutliche Bewußtsein des Inhalts der Begriffe wird befördert durch Exposition und Definition derselben; — das deutliche Bewußtsein ihres Umf anges dagegen durch die logische Einteilung derselben. — Zuerst also hier von den Mitteln zu Beförderung der Deutlichkeit der Begriffe in Ansehung ihres Inhalts.


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