Religionsfreiheit


[F 528] Ein großer Herr sollte nur eine allgemeine Religion haben. In den Schulen müßten alle Religionen Erlaubnis haben, ihren Glauben und Aberglauben zu lehren. Der Fürst aber müßte lehren: dass die Gemeinden, welche die zum Gemein-Wohl abzielenden Gesetze nicht hielten, ihre Religionsfreiheit verlieren sollen.

 


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Seite zuletzt aktualisiert: 12.04.2006 
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