Religionsfreiheit
[F 528] Ein großer Herr sollte nur eine allgemeine Religion haben. In den Schulen müßten alle Religionen Erlaubnis haben, ihren Glauben und Aberglauben zu lehren. Der Fürst aber müßte lehren: dass die Gemeinden, welche die zum Gemein-Wohl abzielenden Gesetze nicht hielten, ihre Religionsfreiheit verlieren sollen.