Aberratio delicti
Aberratio delicti (lat.), Abirrung des Vergehens, bezeichnet die unbeabsichtigte Folge einer schlechten Handlung; ob sie dem Täter zuzurechnen sei, ist eine ethische und juridische Streitfrage.
Aberratio delicti (lat.), Abirrung des Vergehens, bezeichnet die unbeabsichtigte Folge einer schlechten Handlung; ob sie dem Täter zuzurechnen sei, ist eine ethische und juridische Streitfrage.