Deduktion des Eigentumsrechts des Landbauers


Satz: Das Recht des Ackerbauers an Grund und Boden ist das, auf demselben zu erbauen, diesem deklarierten, und ihm zugestandenen Zwecke seiner Arbeit den Acker zu unterwerfen. Ein anderes Recht des Einzelnen an Grund und Boden gibt es nicht. Es gibt also kein Grundeigentum. Darin sitzt so recht die Quelle der verkehrten Ansicht, und verkehrten Praxis, die wir freilich durch unsere Philosophie nicht auf einmal ausrotten werden, und sie nur nicht, wie Viele, beschönigen wollen.



Inhalt:


I. Direkter Beweis
II. Negativer Beweis
Verhältnis des produzierenden zum verarbeitenden Stande
Der Kaufmann
Grundmaßstab des Werts der Dinge


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Seite zuletzt aktualisiert: 27.07.2005 
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