Qualität der Urteile
Qualität der Urteile. „Der Qualität nach sind die Urteile entweder bejahende oder verneinende oder unendliche. — Im bejahenden Urteile wird das Subjekt unter der Sphäre eines Prädikates gedacht, im verneinenden wird es außer der Sphäre des letzteren gesetzt, und im unendlichen wird es in die Sphäre eines Begriffes, die außerhalb der Sphäre eines andern liegt, gesetzt“, Log. § 22 (IV 113). Vs. Urteil.