Kanon
Kanon. Verstand und Urteilskraft haben ihren „Kanon des objektiv gültigen, mithin wahren Gebrauchs in der transzendentalen Logik und gehören also in ihren analytischen Teil“. Hingegen nicht die Vernunft; sofern sie a priori über die Grenzen der Erfahrung hinausgeht, ist sie dialektisch, KrV tr. Anal. 2. B. am Anfang (I 178—Rc 233); vgl. Analytik der Grundsätze.