Kasuistik
Kasuistik, ethische. „Die Ethik ... führt wegen des Spielraums, den sie ihren unvollkommenen Pflichten verstattet, unvermeidlich zu Fragen, welche die Urteilskraft auffordern auszumachen, wie eine Maxime in besonderen Fällen anzuwenden sei, und zwar so, daß diese wiederum eine (untergeordnete) Maxime an die Hand gebe (wo immer wiederum nach einem Prinzip der Anwendung dieser auf vorkommende Fälle gefragt werden kann); und so gerät sie in eine Kasuistik, von welcher die Rechtslehre nichts weiß.“ „Die Kasuistik ist also weder eine Wissenschaft noch ein Teil derselben; denn das wäre Dogmatik und ist nicht sowohl Lehre, wie etwas gefunden, sondern Übung, wie die Wahrheit solle gesucht werden“, MST Einl. XVIII (III 256). In der Einteilung der Ethik gehört die Kasuistik mit der Dogmatik zur Elementarlehre, ibid. XIX (III 258). Vgl. Pflicht, Gewissen.