Zum Hauptinhalt springen

Moralischer Katechismus

Katechismus, moralischer. Der moralische Katechismus als „Grundlehre der Tugendpflichten“ kann seinem Inhalte nach aus der gemeinen Menschenvernunft entwickelt werden, und zwar durch „methodische Auslockung“ der Antworten des Lehrlings. „Das erste und notwendigste doktrinale Instrument der Tugendlehre für den noch rohen Zögling ist ein moralischer Katechismus. Dieser muß vor dem Religionskatechismus hergehen und kann nicht bloß als Einschiebsel in die Religionslehre mit verwebt, sondern muß abgesondert, als ein für sich bestehendes Ganze, vorgetragen werden“, MST § 51 (III 343). Das gute Exempel soll dem Lehrling „nicht als Muster, sondern zum Beweise der Tunlichkeit des Pflichtmäßigen dienen“. „Also nicht die Vergleichung mit irgendeinem anderen Menschen (wie er ist), sondern mit der Idee (der Menschheit), wie er sein soll, also mit dem Gesetz, muß dem Lehrer das nie fehlende Richtmaß seiner Erziehung an die Hand geben“ ibid. § 52 (III 345).