Physisches Gesetz der Kontinuität
Kontinuität (Physisches Gesetz der). Das Gesetz der Kontinuität, „dessen weitläuftigen Nutzen man vielleicht noch nicht genug hat kennen gelernt“, Von der wahren Schätzung der lebendigen Kräfte § 26 (VII 39 f.); vgl. §§ 96, 122, 163 (VII 124, 172 f., 215). Das „physische Gesetz der Kontinuität“ läßt sich „niemals beweisen, aber wohl widerlegen“. Das logische Stetigkeitsgesetz ist „eine sehr schöne und richtige Regel zum Urteilen“. Das physische Stetigkeitsgesetz nach Leibnizens Meinung lautet: „ein Körper teilt dem andern keine Kraft auf einmal mit, sondern so, daß er durch alle unendlich kleine Zwischengrade von der Ruhe an bis zur bestimmten Geschwindigkeit in ihn seine Kraft überträgt“, Neuer Lehrbegriff der Bewegung und Ruhe (VII 404 f.). Vgl. Stetigkeit, Bewegung, Trägheit, Kraft, Grad.