Rache
Rache. Die Rachbegierde ist „der Haß aus dem erlittenen Unrecht“. Sie ist „eine Leidenschaft, welche aus der Natur des Menschen unwiderstehlich hervorgeht und, so bösartig sie auch ist, doch die Maxime der Vernunft vermöge der erlaubten Rechtsbegierde, deren Analogon jene ist, mit der Neigung verflochten“, Anthr. 1. T. § 83 (IV 209).