Logischer Takt
Takt, logischer. Beruht die Auflösung einer Frage auf den allgemeinen und angeborenen Regeln des Verstandes (auf „Mutterwitz“), so ist es am besten, „wenn man es auf den Ausschlag der im Dunkeln des Gemüts liegenden Bestimmungsgründe des Urteils in Masse ankommen läßt, welches man den logischen Takt nennen könnte: wo die Überlegung den Gegenstand sich auf vielerlei Seiten vorstellig macht und ein richtiges Resultat herausbringt, ohne sich der Akte, die hierbei im Inneren des Gemüts vorgehen, bewußt zu werden“, Anthr. 1. T. § 6 (IV 29).