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Transzendent

Transzendent: übersteigend, über die Erfahrung und deren Möglichkeit hinaussehend. Transzendente Begriffe und Grundsätze gehen auf etwas absolut Unerfahrbares, jenseits aller Erfahrungserkenntnis Liegendes. Eine transzendente Erkenntnis (vom Übersinnlichen, Ding an sich) ist nicht möglich, da nur das erkennbar ist, was den Formen des erkennenden Bewußtseins gemäß ist, in diese eingeht. Der Gebrauch (s. d.) der apriorischen Begriffe und Grundsätze (s. d.) ist ein „empirischer“ und „immanenter“, d. h. nur für mögliche Erfahrung gestimmt und innerhalb dieser verbleibend. Die Ideen (s. d.) der Vernunft führen zu Widersprüchen, wenn sie auf transzendente Erkenntnis ausgehen, die nicht möglich ist; fruchtbar sind sie aber in ihrem immanenten, der obersten, systematischen Vereinheitlichung der Erfahrungserkenntnis dienenden Gebrauch. „Transzendente Grundsätze“ sind jene, welche die Grenzen möglicher Erfahrung überfliegen. Die Grundsätze (s. d.) des reinen Verstandes sind „von empirischem und nicht von transzendentalem, d. i. über die Erfahrungsgrenze hinausreichendem Gebrauche“. „Ein Grundsatz aber, der diese Schranken wegnimmt, ja gar sie zu überschreiten gebietet, heißt transzendent“, KrV tr. Dial. Einl. I (I 316—Rc 382 f.). Den Schein solcher Grundsätze hat die transzendentale Dialektik (s. d.) aufzudecken. Die transzendentalen Ideen haben, als „regulative“ Prinzipien, ihren „guten und folglich immanenten Gebrauch“; „transzendent“ und trüglich werden sie nur, „wenn ihre Bedeutung verkannt und sie für Begriffe von wirklichen Dingen genommen werden“. Nicht die Idee selbst, sondern „bloß ihr Gebrauch“ ist „überfliegend (transzendent)“ oder „einheimisch (immanent)“, ibid. tr. Dial. Anb. V. d. regulativen Gebrauch... (I 548 f.— Rc 690 f.). Der „transzendente Gebrauch“ der Kategorien (s. d.) ist „der über alle mögliche Erfahrung hinausgeht“. Der Verstand baut sich unvermerkt an das Haus der Erfahrung noch ein Nebengebäude an, „welches er mit lauter Gedankenwesen anfüllt, ohne es einmal zu merken, daß er sich mit seinen sonst richtigen Begriffen über die Grenzen ihres Gebrauchs verstiegen habe“, Prol. § 33 (III 76 f.). Der Gebrauch der Verstandesbegriffe ist nur „immanent“, d. h. er geht auf Erfahrung, während Vernunftbegriffe auf die Vollständigkeit der ganzen möglichen Erfahrung und dadurch „über jede gegebene Erfahrung“ hinausgehen, transzendent werden, ibid. § 40 (III 92 f.). Die Ideen, die „bloß auf unbegrenzte Erweiterung des Erfahrungsgebrauchs angelegt“ sind, locken durch einen unvermeidlichen Schein dem Verstande einen transzendenten Gebrauch ab, ibid. §§ 46, 56 f. (III 98 f., 120 f., 129 ff.); vgl. KU § 57 Anmerk. I (II 200). Was uns notwendig über die Grenze der Erfahrung und aller Erscheinungen hinauszugehen treibt, ist das Unbedingte (s. d.), welches die Vernunft in den Dingen an sich selbst „notwendig und mit allem Recht“ verlangt. Um den „transzendenten Vernunftbegriff des Unbedingten“ zu bestimmen — was nur in „praktischer“ Absicht möglich ist — muß man auf „praktische Data“ rekurrieren, KrV Vorr. z. 2. A. (I 30 f.—Rc 25 f.); vgl. Übersinnlich, Realität. Bestimmungen des Übersinnlichen (Intelligiblen), die in theoretischer Absicht „transzendent“ (überschwenglich) sein würden, sind in praktischer Absicht „immanent“, KpV 1. T. 2. B. 2. H. VI (II 170). „Immanent“ und „konstitutiv“ (s. d.) werden Ideen (z. B. in Gott, Unsterblichkeit), indem sie „Gründe der Möglichkeit sind, das notwendige Objekt der reinen praktischen Vernunft (das höchste Gut) wirklich zu machen, da sie ohne dies transzendent und bloß regulative Prinzipien der spekulativen Vernunft sind“, ibid. VII (II 173). Vgl. Grenze, Grenzbegriff, Übersinnlich, Ding an sich.