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Kategorie

Kategorie. Der reine Verstand ist die Quelle von Grundbegriffen der Erkenntnis, der „reinen Verstandesbegriffe“ oder Kategorien. Diese findet Kant durch Reflexion auf die Grundformen des Denkens, des Urteils, d. h. der Verknüpfung von Vorstellungen zur Einheit der „Apperzeption“ (s.d.). Die Kategorien sind die fundamentalen Formen der Synthese von Daten zur Einheit objektiver Erfahrung, apriorische Bedingungen, Konstituenten der Erfahrung, die daher für alle mögliche Erfahrung notwendig gelten. Nur durch ihre Anwendung ist Erfahrung selbst möglich, und diese Begriffe stimmen mit den Formen der Objekte überein, weil die letzteren selbst, die Gegenstände der Erfahrung, die Phänomene, nichts anderes sind als kategorial bestimmte, verknüpfte Erfahrungsdaten oder einheitlich-gesetzliche Zusammenhänge solcher. Welche Kategorien und wie sie im Einzelnen angewendet werden müssen, ist auch vom Inhalt der Erfahrung, den anschaulich gegebenen Daten abhängig, aber die Kategorien selbst und deren Geltung ist unabhängig von der Erfahrung, liegt dieser schon selbst zugrunde. Ohne ihre Verbindung mit der Anschauung und ohne die transzendentalen „Schemate“ (s. d.), die ihre Anwendung auf die Anschauung ermöglichen, sind die Kategorien rein logisch-formale Funktionen ohne Inhalt, gewähren sie keine Erkenntnis. Auf das „Ding an sich“ lassen sich die Kategorien nicht, oder höchstens nur per analogiam, anwenden; nur die Phänomene lassen sich als Substanzen, Kräfte, Ursachen usw. erkennen; von Dingen an sich kann man Kausalität usw. nur in deren Beziehung auf das erkennende Subjekt oder aber nur in einem überempirischen Sinne, ohne positiven Erkenntnisgehalt, aussagen. (Z. B. als „Kausalität“ der Vernunft oder des „Noumenon“, die zwar gedacht, aber nicht erkannt, nicht begriffen wird.) Die Kategorien, die Kant früher (auch noch 1770) auf Dinge an sich anwendet, dienen nur zur Herstellung einheitlicher Zusammenhänge objektiver Art, zur Möglichkeit, von dem Ablauf subjektiver Erlebnisse allgemeingültige, von diesem Ablauf unabhängige, nach festen Regeln bestimmte Objekte und Relationen zu erstellen und zu finden, indem durch sie die Daten der äußeren und inneren Wahrnehmung auf für alle Subjekte gemeinsame Einheiten bezogen werden. Es kann etwas nur dadurch Gegenstand der Erfahrung werden, daß es kategorial bestimmt wird. Die Kategorie entspringt a priori im „Subjekt“, und hat dennoch empirisch-objektive Bedeutung, bewährt sich nur in der Erfahrung, als Grundlage, Voraussetzung, Faktor derselben (kritizistisch-transzendentale Theorie der Kategorien gegenüber der empiristischen einerseits, der rationalistischen und der Lehre von den angeborenen Ideen andererseits).

Die „Verstandesbegriffe“ sind nicht angeboren (s. d.), sondern „erworben“, „aus den dem Geiste eingepflanzten Gesetzen abstrahiert (indem man bei Gelegenheit der Erfahrung auf seine Tätigkeit achtet)“. Zu ihnen gehören: Möglichkeit, Dasein, Notwendigkeit, Substanz, Ursache usw.; da sie „niemals als Teile in irgendeine sinnliche Vorstellung eintreten, ließen sie sich in keiner Weise aus ihr abstrahieren“, Mund. sens. § 8 (V 2, 100). Die Verstandesbegriffe sind nicht anschaulich, nur „symbolisch“, § 10 (V 2, 102). Sie gehen auf die „intelligiblen“ Dinge, auf Dinge, wie sie an sich, unabhängig von unserer Sinnlichkeit, existieren, während die Formen der letzteren (Raum und Zeit) subjektiv sind.

Die reinen Verstandesbegriffe müssen „nicht von den Empfindungen der Sinne abstrahiert sein, noch die Empfänglichkeit der Vorstellungen durch Sinne ausdrücken, sondern in der Natur der Seele zwar ihre Quellen haben, aber doch weder insofern sie vom Objekt gewirkt werden, noch das Objekt selbst hervorbringen. Ich hatte mich in der Dissertation damit begnügt, die Natur der Intellektualvorstellungen bloß negativ auszudrücken: daß sie nämlich nicht Modifikationen der Seele durch den Gegenstand wären. Wie aber denn sonst eine Vorstellung, die sich auf einen Gegenstand bezieht, ohne von ihm auf einige Weise affiziert zu sein, möglich, überging ich mit Stillschweigen. Ich hatte gesagt: die sinnlichen Vorstellungen stellen die Dinge vor, wie sie erscheinen, die intellektualen, wie sie sind. Wodurch aber werden uns denn diese Dinge gegeben, wenn sie es nicht durch die Art werden, womit sie uns affizieren; und wenn solche intellektuale Vorstellungen auf unserer innern Tätigkeit beruhen, woher kommt die Übereinstimmung, die sie mit Gegenständen haben sollen, die doch dadurch nicht etwa hervorgebracht werden, und die Axiomata der reinen Vernunft über diese Gegenstände, woher stimmen sie mit diesen überein, ohne daß diese Übereinstimmung von der Erfahrung hat dürfen Hilfe entlehnen.“ Wie soll mein Verstand „gänzlich a priori“ sich selbst Begriffe von Dingen bilden, mit denen notwendig die Sachen einstimmen sollen? Ich brachte bei dieser Untersuchung der „Quellen der intellektualen Erkenntnis“ „alle Begriffe der gänzlich reinen Vernunft“ in eine „gewisse Zahl von Kategorien“, aber nicht „aufs bloße Ungefähr wie Aristoteles“, sondern „so, wie sie sich selbst durch einige wenige Grundgesetze des Verstandes von selbst in Klassen einteilen“, An M. Herz, 21. Februar 1772.

Es gibt nicht bloß Anschauungen a priori (Raum und Zeit), sondern auch „Begriffe a priori“, „reine“ Begriffe, „reine Verstandesbegriffe“. Diese müssen „im Verstande allein, als ihrem Geburtsorte“ aufgesucht werden. „Wir werden also die reinen Begriffe bis zu ihren ersten Keimen und Anlagen im menschlichen Verstande verfolgen, in denen sie vorbereitet liegen, bis sie endlich bei Gelegenheit der Erfahrung entwickelt und durch eben denselben Verstand, von den ihnen anhängenden empirischen Bedingungen befreit, in ihrer Lauterkeit dargestellt werden“, KrV tr. Anal. 1. B. am Anfang (I 118—Rc 137 f.). Diese Begriffe sind „nach einem Prinzip aufzusuchen; weil sie aus dem Verstände, als absoluter Einheit, rein und unvermischt entspringen und daher nach einem Begriffe oder Idee unter sich zusammenhängen müssen“. „Ein solcher Zusammenhang aber gibt eine Regel an die Hand, nach welcher jedem reinen Verstandesbegriff seine Stelle und allen insgesamt ihre Vollständigkeit a priori bestimmt werden kann, welches alles sonst vom Belieben, oder vom Zufall abhängen würde“, ibid. 1. H. am Anfang (I 119—Rc 138 f.). Die reine Synthesis (s. d.) des Mannigfaltigen von Raum und Zeit ergibt, wenn allgemein gedacht (als solche fixiert), den „reinen Verstandesbegriff“. „Dieselbe Funktion, welche den verschiedenen Vorstellungen in einem Urteile Einheit gibt, die gibt auch der bloßen Synthesis verschiedener Vorstellungen in einer Anschauung Einheit, welche, allgemein ausgedrückt, der reine Verstandesbegriff heißt.“ Der Verstand bringt „vermittelst der synthetischen Einheit des Mannigfaltigen in der Anschauung überhaupt“ in seine Vorstellungen einen „transzendentalen Inhalt“; deswegen heißen die Kategorien „reine Verstandesbegriffe“, die „a priori auf Objekte gehen“. Es entspringen „gerade so viel reine Verstandesbegriffe, welche a priori auf Gegenstände der Anschauung überhaupt gehen, als es ... logische Funktionen in allen möglichen Urteilen gab“; denn „der Verstand ist durch gedachte Funktionen völlig erschöpft und sein Vermögen dadurch gänzlich ausgemessen“. Nach dem Aristoteles nennen wir diese Begriffe „Kategorien“. Tafel derselben: „1. Der Quantität: Einheit, Vielheit, Allheit. 2. Der Qualität: Realität, Negation, Limitation. 3. Der Relation: Inhärenz und Subsistenz (substantia et accidens). Kausalität und Dependenz (Ursache und Wirkung). Gemeinschaft (Wechselwirkung zwischen dem Handelnden und Leidenden). 4. Der Modalität: Möglichkeit — Unmöglichkeit, Dasein — Nichtsein, Notwendigkeit — Zufälligkeit.“ Dies ist das Verzeichnis aller ursprünglich „reinen Begriffe der Synthesis, die der Verstand a priori in sich enthält und um deren willen er auch nur ein reiner Verstand ist; indem er durch sie allein etwas bei dem Mannigfaltigen der Anschauung verstehen, d. i. ein Objekt derselben denken kann“. „Diese Einteilung ist systematisch aus einem gemeinschaftlichen Prinzip, nämlich dem Vermögen zu urteilen, (welches ebensoviel ist, als das Vermögen zu denken) erzeugt“, während bei Aristoteles die Kategorien „rhapsodistisch“ ohne Prinzip aufgerafft sind, ibid. 1. H. 3. Abs. (I 129 ff.—Rc 149 ff.). Die Kategorien (Prädikamente) sind die wahren „Stammbegriffe“ des reinen Verstandes, die auch ihre ebenso reinen „abgeleiteten“ Begriffe haben (s. Prädikabilien). — Über diese „Tafel der Kategorien“ lassen sich „artige Betrachtungen“ anstellen. Diese Tafel dient dazu, „den Plan zum Ganzen einer Wissenschaft, sofern sie auf Begriffen a priori beruht, vollständig zu entwerfen, und sie mathematisch nach bestimmten Prinzipien abzuteilen“. Die erste Bemerkung ist die, „daß sich diese Tafel, welche vier Klassen von Verstandesbegriffen enthält, zuerst in zwei Abteilungen zerfallen lasse, deren erstere auf Gegenstände der Anschauung (der reinen sowohl als empirischen), die zweite aber auf die Existenz dieser Gegenstände (entweder in Beziehung aufeinander oder auf den Verstand) gerichtet sind“. „Die erste Klasse würde ich die der mathematischen, die zweite der dynamischen Kategorien nennen.“ Nur in der zweiten Klasse haben die Begriffe Korrelate. Die zweite Bemerkung ist die, „daß allerwärts eine gleiche Zahl der Kategorien jeder Klasse, nämlich drei sind, welches ebensowohl zum Nachdenken auffordert, da sonst alle Einteilung a priori durch Begriffe Dichotomie sein muß“. „Dazu kommt aber noch, daß die dritte Kategorie allenthalben aus der Verbindung der zweiten mit der ersten ihrer Klasse entspringt.“ „So ist die Allheit (Totalität) nichts anderes als die Vielheit als Einheit betrachtet, die Einschränkung nichts anderes als Realität mit Negation verbunden, die Gemeinschaft ist die Kausalität einer Substanz in Bestimmung der anderen wechselseitig, endlich die Notwendigkeit nichts anderes als die Existenz, die durch die Möglichkeit selbst gegeben ist.“ „Man denke aber ja nicht, daß darum die dritte Kategorie ein bloß abgeleiteter und kein Stammbegriff des reinen Verstandes sei. Denn die Verbindung der ersten und zweiten, um den dritten Begriff hervorzubringen, erfordert einen besonderen Aktus des Verstandes“, ibid. § 11 (I 133 f.—Rc 153 f.).

Die „transzendentale Deduktion“ (s. d.) der Kategorien besteht in der Rechtfertigung ihres Gebrauchs, in der Erklärung der Möglichkeit ihrer apriorischen Beziehung auf die Objekte der Erfahrung. Ohne die Funktionen des Verstandes können uns Gegenstände in der Anschauung sich darstellen, Erscheinungen in der Anschauung gegeben werden; die Kategorien sind also nicht (wie Raum und Zeit) Bedingungen dieses Gegebenseins. Wie können nun „subjektive Bedingungen des Denkens“ objektive Gültigkeit haben, d. h. Bedingungen der Möglichkeit aller Erkenntnis der Gegenstände abgeben., wie können diese den „Bedingungen, deren der Verstand zur synthetischen Einheit des Denkens bedarf“, gemäß sein? „Denn es könnten wohl allenfalls Erscheinungen so beschaffen sein, daß der Verstand sie den Bedingungen seiner Einheit gar nicht gemäß fände.“ „Erscheinungen würden nichtsdestoweniger unserer Anschauung Gegenstände darbieten, denn die Anschauung bedarf der Funktionen des Denkens auf keine Weise“, ibid. § 13 (I 138 ff.—Rc 158 ff.). Es sind „nur zwei Fälle möglich, unter denen synthetische Vorstellungen und ihre Gegenstände zusammentreffen, sich aufeinander notwendigerweise beziehen und gleichsam einander begegnen können. Entweder wenn der Gegenstand die Vorstellung oder diese den Gegenstand allein möglich macht. Ist das erstere, so ist diese Beziehung nur empirisch, und die Vorstellung ist niemals a priori möglich. Und dies ist der Fall mit Erscheinungen in Ansehung dessen, was an ihnen zur Empfindung gehört. Ist aber das zweite, weil Vorstellung an sich selbst ... ihren Gegenstand dem Dasein nach nicht hervorbringt, so ist doch die Vorstellung in Ansehung des Gegenstandes alsdann a priori bestimmend, wenn durch sie allein es möglich ist, etwas als einen Gegenstand zu erkennen.“ Zunächst stimmen nun die Erscheinungen alle mit der Anschauung überein, „weil sie nur durch dieselbe erscheinen, d. i. empirisch angeschaut und gegeben werden können“. „Nun fragt es sich, ob nicht auch Begriffe a priori vorausgehen, als Bedingungen, unter denen allein etwas, wenn gleich nicht angeschaut, dennoch als Gegenstand überhaupt gedacht wird; denn alsdann ist alle empirische Erkenntnis der Gegenstände solchen Begriffen notwendigerweise gemäß, weil ohne deren Voraussetzung nichts als Objekt der Erfahrung möglich ist.“ „Nun enthält aber alle Erfahrung außer der Anschauung der Sinne, wodurch etwas gegeben wird, noch einen Begriff von einem Gegenstande, der in der Anschauung gegeben wird oder erscheint: demnach werden Begriffe von Gegenständen überhaupt, als Bedingungen a priori, aller Erfahrungserkenntnis zum Grunde liegen; folglich wird die objektive Gültigkeit der Kategorien, als Begriffe a priori, darauf beruhen, daß durch sie allein Erfahrung (der Form des Denkens nach) möglich sei. Denn alsdann beziehen sie sich notwendigerweise und a priori auf Gegenstände der Erfahrung, weil nur vermittelst ihrer überhaupt irgendein Gegenstand der Erfahrung gedacht werden kann.“ Die Kategorien legitimieren sich also als „Bedingungen a priori der Möglichkeit der Erfahrung“. „Begriffe, die den objektiven Grund der Möglichkeit der Erfahrung abgeben, sind eben darum notwendig.“ Hume verfiel nicht darauf, „daß vielleicht der Verstand durch diese Begriffe selbst Urheber der Erfahrung, worin seine Gegenstände angetroffen werden, sein könne“. Die Kategorien sind hiernach „Begriffe von einem Gegenstande überhaupt, dadurch dessen Anschauung in Ansehung einer der logischen Funktionen zu Urteilen als bestimmt angesehen wird“. „So war die Funktion des kategorischen Urteils die des Verhältnisses des Subjekts zum Prädikat, z. B. alle Körper sind teilbar. Allein in Ansehung des bloß logischen Gebrauchs des Verstandes blieb es unbestimmt, welchem von beiden Begriffen die Funktion des Subjekts und welchem die des Prädikats man geben wolle. Denn man kann auch sagen: Einiges Teilbare ist ein Körper. Durch die Kategorie der Substanz aber, wenn ich den Begriff eines Körpers darunter bringe, wird es bestimmt: daß seine empirische Anschauung in der Erfahrung immer nur als Subjekt, niemals als bloßes Prädikat betrachtet werden müsse; und so in allen übrigen Kategorien“, ibid. § 14 (I 145 ff.—Rc 165 ff.). Sie sind Arten, wie die transzendentale Einheit der Apperzeption das Mannigfaltige der Anschauung sich unterwirft. „Alle sinnlichen Anschauungen stehen unter den Kategorien, als Bedingungen, unter denen allein das Mannigfaltige derselben in ein Bewußtsein zusammenkommen kann.“ „Das mannigfaltige in einer sinnlichen Anschauung Gegebene gehört notwendig unter die ursprüngliche synthetische Einheit der Apperzeption, weil durch diese die Einheit der Anschauung allein möglich ist.“ „Diejenige Handlung des Verstandes aber, durch die das Mannigfaltige gegebener Vorstellungen ... unter eine Apperzeption überhaupt gebracht wird, ist die logische Funktion der Urteile.“ „Also ist alles Mannigfaltige, sofern es in Einer empirischen Anschauung gegeben ist, in Ansehung einer der logischen Funktionen zu urteilen bestimmt, durch die es nämlich zu einem Bewußtsein überhaupt gebracht wird. Nun sind aber die Kategorien nichts anderes, als eben diese Funktionen zu urteilen, sofern das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung in Ansehung ihrer bestimmt ist.“ „Also steht auch das Mannigfaltige in einer gegebenen Anschauung notwendig unter Kategorien“, ibid. § 20 (I 158 f.—Rc 191). „Ein Mannigfaltiges, das in einer Anschauung, die ich die meinige nenne, enthalten ist, wird durch die Synthesis des Verstandes als zur notwendigen Einheit des Selbstbewußtseins gehörig vorgestellt, und dieses geschieht durch die Kategorie“, ibid. § 21 (I 159—Rc 191). „Der Beweisgrund beruht auf der vorgestellten Einheit der Anschauung, dadurch ein Gegenstand gegeben wird, welche jederzeit eine Synthesis des mannigfaltigen zu einer Anschauung Gegebenen in sich schließt und schon die Beziehung dieses letzteren auf Einheit der Apperzeption enthält“, ibid. Anm. — Die Kategorien würden für einen göttlichen „anschauenden“ Verstand keine Bedeutung haben. „Sie sind nur Regeln für einen Verstand, dessen ganzes Vermögen im Denken besteht, d. i. in der Handlung, die Synthesis des Mannigfaltigen, welches ihm anderweitig in der Anschauung gegeben worden, zur Einheit der Apperzeption zu bringen, der also für sich gar nichts erkennt, sondern nur den Stoff zum Erkenntnis, die Anschauung, die ihm durchs Objekt gegeben werden muß, verbindet und ordnet.“ „Von der Eigentümlichkeit unseres Verstandes aber, nur vermittelst der Kategorien und nur gerade durch diese Art und Zahl derselben Einheit der Apperzeption a priori zustande zu bringen, läßt sich ebensowenig ferner ein Grund angeben, als warum wir gerade diese und keine anderen Funktionen zu Urteilen haben, oder warum Zeit und Raum die einzigen Formen unserer möglichen Anschauung sind“, ibid. § 21 (I 160—Rc 193 f.).

Die Kategorie hat keinen anderen Gebrauch zur Erkenntnis der Dinge als ihre „Anwendung auf Gegenstände der Erfahrung“. Erkenntnis ist ohne Anschauung nicht möglich, die durch den Begriff bestimmt wird. Die Kategorien liefern uns nur Erkenntnis von Dingen „durch ihre mögliche Anwendung auf empirische Anschauung, d. i. sie dienen nur zur Möglichkeit empirischer Erkenntnis“. Diese aber heißt „Erfahrung“. „Folglich haben die Kategorien keinen anderen Gebrauch zum Erkenntnisse der Dinge, als nur sofern diese als Gegenstände möglicher Erfahrung angenommen werden“, ibid. § 22 (I 161 f.—Rc 197). Sie erstrecken sich auf „Gegenstände der Anschauung überhaupt“. Ohne Anschauung auf welche die synthetische Einheit der Apperzeption angewandt wird, können sie keinen Gegenstand bestimmen; unsere sinnliche Anschauung kann ihnen allein „Sinn und Bedeutung“ verschaffen. Auf gedachte Objekte einer nicht-sinnlichen Anschauung kann keine einzige Kategorie angewandt werden, ibid. § 23 (I 162 f.—Rc 199 f.). An sich sind die Kategorien „bloße Gedankenformen“, durch die noch kein „bestimmter Gegenstand“ erkannt wird. Nun kann der Verstand, als „Spontaneität“ (s. d.), den „inneren Sinn“ (s. d.) gemäß der Einheit der Apperzeption bestimmen und so das Mannigfaltige gegebener Vorstellungen in synthetischer Einheit denken, „als die Bedingung, unter welcher alle Gegenstände unserer (der menschlichen) Anschauung notwendigerweise stehen müssen“. Dadurch bekommen die Kategorien „objektive Realität“, d. h. „Anwendung auf Gegenstände, die uns in der Anschauung gegeben werden können“. Die den Kategorien gemäße Synthesis der Anschauungen ist die transzendentale Synthesis der (produktiven) „Einbildungskraft“ (s. d.), als „eine Wirkung des Verstandes auf die Sinnlichkeit und die erste Anwendung desselben (zugleich der Grund aller übrigen) auf Gegenstände der uns möglichen Anschauung“, ibid. § 24 (I 163 ff.—Rc 201 ff.). Die transzendentale Synthesis der „Apprehension“ (s. d.), d. h. die „Zusammensetzung des Mannigfaltigen in einer empirischen Anschauung“ ist durch die Kategorien bedingt, nach deren synthetischen Einheit das Mannigfaltige der Anschauungen in bestimmter Weise verbunden (geordnet) wird. Die synthetische Einheit der Kategorien ist in dieser Synthesis auf die sinnliche Anschauung „angewandt“, z. B. die Kategorie der Ursache bestimmt die Zeitfolge eines Erfahrungsinhalts. „Folglich steht alle Synthesis, wodurch selbst Wahrnehmung möglich wird, unter den Kategorien, und da Erfahrung Erkenntnis durch verknüpfte Wahrnehmungen ist, so sind die Kategorien Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung und gelten also a priori auch von allen Gegenständen der Erfahrung“, ibid. § 26 (I 171 f.—Rc 217 f.).

Die Kategorien sind „Begriffe, welche den Erscheinungen, mithin der Natur, als dem Inbegriffe aller Erscheinungen (natura materialiter spectata), Gesetze a priori vorschreiben“. Es ist nicht befremdlich, daß die Gesetze (s. d.) der Erscheinungen der Natur mit dem Verstande und seinen apriorischen Formen der Synthese übereinstimmen müssen. Denn Gesetze bestehen nur „relativ auf das Subjekt, dem die Erscheinungen inhärieren, sofern es Verstand hat“, nicht in den „Dingen an sich“. Die Erscheinungen stehen als Vorstellungen eben unter dem „Gesetze der Verknüpfung“, welche das Prinzip der Synthese („verknüpfende Vermögen“) vorschreibt. Da die „empirische“ Synthesis der Apprehension von der „transzendentalen“, mithin den Kategorien abhängt, „so müssen alle möglichen Wahrnehmungen, mithin auch alles, was zum empirischen Bewußtsein immer gelangen kann, d. i. alle Erscheinungen der Natur, ihrer Verbindung nach, unter den Kategorien stehen, von welchen die Natur (bloß als Natur überhaupt betrachtet), als dem ursprünglichen Grunde ihrer notwendigen Gesetzmäßigkeit (als natura formaliter spectata), abhängt“, ibid. (I 173 f.—Rc 221 f.). Damit ist die transzendentale Deduktion der Verstandesbegriffe beschlossen. Aus ihr folgt, daß die Kategorien nur von Gegenständen möglicher Erfahrung Erkenntnisse verschaffen können. Sie enthalten „die Gründe der Möglichkeit aller Erfahrung überhaupt“, machen Erfahrung möglich, geben die Grundsätze (s. d.) der Möglichkeit derselben an die Hand. — Es besteht hier betreffs des Ursprunges der Kategorien eine „Epigenesis der reinen Vernunft“. Eine Art „Präformationssystem“ der reinen Vernunft, wonach die Kategorien „weder selbstgedachte erste Prinzipien a priori unserer Erkenntnis, noch auch aus der Erfahrung geschöpft, sondern subjektive, uns mit unserer Existenz zugleich eingepflanzte Anlagen zum Denken wären, die von unserem Urheber so eingerichtet worden, daß ihr Gebrauch mit den Gesetzen der Natur, an welchen die Erfahrung fortläuft, genau stimmte“, ist unhaltbar. Denn die Notwendigkeit der Kategorien wäre dann rein „subjektive“ Notwendigkeit. „Ich würde nicht sagen können: die Wirkung ist mit der Ursache im Objekt (d. i. notwendig) verbunden, sondern ich bin nur so eingerichtet, daß ich diese Vorstellung nicht anders als so verknüpft denken kann.“ Dann könnte der Skeptiker triumphieren, denn es würde an Leuten nicht fehlen, die diese subjektive Notwendigkeit („die gefühlt werden muß“) von sich nicht eingestehen würden; „zum wenigsten könnte man mit niemandem über dasjenige hadern, was bloß auf der Art beruht, wie sein Subjekt organisiert ist“, ibid. § 27 (I 175 f.—Rc 227 ff.). — Die transzendentale Deduktion ist also, zusammengefaßt, „die Darstellung der reinen Verstandesbegriffe (und mit ihnen aller theoretischen Erkenntnis a priori), als Prinzipien der Möglichkeit der Erfahrung, dieser aber, als Bestimmung der Erscheinungen in Raum und Zeit überhaupt, — endlich dieser aus dem Prinzip der ursprünglichen synthetischen Einheit der Apperzeption, als der Form des Verstandes in Beziehung auf Raum und Zeit, als ursprüngliche Formen der Sinnlichkeit“, ibid. Kurzer Begriff dieser Deduktion (I 177—Rc 229).

Die Anwendung der Kategorien auf die Anschauung wird durch die transzendentalen „Schemate“ (s. d.) ermöglicht. Diese sind die Bedingungen, den Kategorien „eine Beziehung auf Objekte, mithin Bedeutung“ zu verschaffen. So sind die Kategorien „von keinem anderen, als einem möglichen empirischen Gebrauche, indem sie bloß dazu dienen, durch Gründe einer a priori notwendigen Einheit (wegen der notwendigen Vereinigung alles Bewußtseins in einer ursprünglichen Apperzeption) Erscheinungen allgemeinen Regeln der Synthesis zu unterwerfen, und sie dadurch zur durchgängigen Verknüpfung in einer Erfahrung schicklich zu machen“. Die Schemate erst „realisieren“ die Kategorien, indem sie sie auch „restringieren“, d. h. auf Bedingungen von Erscheinungsinhalten einschränken. Nach Absonderung aller sinnlichen Bedingung bleibt den Kategorien „nur logische Bedeutung der bloßen Einheit der Vorstellungen, denen aber kein Gegenstand, mithin auch keine Bedeutung gegeben wird, die einen Begriff vom Objekt abgeben könnte“. „So würde z. B. Substanz, wenn man die sinnliche Bestimmung der Beharrlichkeit wegließe, nichts weiter als ein Etwas bedeuten, das als Subjekt (ohne ein Prädikat von etwas anderem zu sein) gedacht werden kann. Aus dieser Vorstellung kann ich nun nichts machen, indem sie mir gar nicht anzeigt, welche Bestimmungen das Ding hat, welches als ein solches erstes Subjekt gelten soll.“ „Also sind die Kategorien, ohne Schemate, nur Funktionen des Verstandes zu Begriffen, stellen aber keinen Gegenstand vor. Diese Beziehung kommt ihnen von der Sinnlichkeit, die den Verstand realisiert, indem sie ihn zugleich restringiert“, ibid. tr. Anal. 2. B. 1. H. (I 188 ff. —Rc 244 f.). Nach der „bloßen Kategorie“ können wir die Möglichkeit keines Dinges einsehen; wir müssen immer „eine Anschauung bei der Hand haben“, „um an derselben die objektive Realität des reinen Verstandesbegriffs darzulegen“. „So lange es also an Anschauung fehlt, weiß man nicht, ob man durch die Kategorien ein Objekt denkt, und ob ihnen auch überall gar irgendein Objekt zukommen könne; und so bestätigt sich, daß sie für sich gar keine Erkenntnisse, sondern bloße Gedankenformen sind, um aus gegebenen Anschauungen Erkenntnisse zu machen.“ Daher kann aus bloßen Kategorien kein synthetischer Satz gemacht oder bewiesen werden. Nur von Objekten möglicher Erfahrung lassen solche Sätze sich, als Prinzipien der Möglichkeit derselben, beweisen (z. B. das Kausalprinzip). Noch merkwürdiger ist es, „daß wir, um die Möglichkeit der Dinge, zufolge der Kategorien, zu verstehen und also die objektive Realität der letzteren darzutun, nicht bloß Anschauungen, sondern sogar immer äußere Anschauungen bedürfen“. So z. B. bedarf der Begriff der Substanz (s. d.) einer Anschauung im Raume, „weil der Raum allein beharrlich bestimmt ist“. Veränderung (s. d.) können wir uns nur durch Bewegung anschaulich machen, Es ist dies richtig einzusehen, erstens zur Bestätigung der Widerlegung des materialen Idealismus (s. d.), zweitens „um, wenn vom Selbsterkenntnisse aus dem bloßen inneren Bewußtsein und der Bestimmung unserer Natur ohne Beihilfe äußerer empirischer Anschauungen die Rede sein wird, uns die Schranken der Möglichkeit einer solchen Erkenntnis anzuzeigen“, ibid. 2. H. 3. Abs.. Allg. Anmerk. (I 265 ff.— Rc 327 ff.). Wir können keine Kategorie real definieren, d. h. die Möglichkeit ihres Objekts verständlich machen, „ohne uns sofort zu Bedingungen der Sinnlichkeit, mithin der Form der Erscheinungen herabzulassen, als auf welche, als ihre einzigen Gegenstände, sie folglich eingeschränkt sein müssen, weil, wenn man diese Bedingung wegnimmt, alle Bedeutung, d. i. Beziehung aufs Objekt wegfällt und man durch kein Beispiel sich selbst faßlich machen kann, was unter einem dergleichen Begriffe denn eigentlich für ein Ding gemeint sei“, ibid. 2. B. 3. H. (I 274—Rc 336). Schafft man „alle Bedingungen der Sinnlichkeit“ weg, welche den „empirischen Gebrauch“ der Kategorien bestimmen, so ist nicht zu ersehen, wie sie ihre Anwendung und ihr Objekt, also eine Bedeutung und objektive Gültigkeit haben können, ibid. 1. A. (I 275 Anm.—Rc 337). Die Kategorien haben nur „vermittelst der allgemeinen sinnlichen Bedingung eine bestimmte Bedeutung und Beziehung auf irgendeinen Gegenstand“. Abgesehen davon enthalten sie nur die „logische Funktion“, „das Mannigfaltige unter einen Begriff zu bringen“, aus der allein nicht ersehen werden kann, welches Objekt darunter gehört. „Daher bedürfen die Kategorien, noch über den reinen Verstandesbegriff, Bestimmungen ihrer Anwendung auf Sinnlichkeit überhaupt (Schemate), und sind ohne diese keine Begriffe, wodurch ein Gegenstand erkannt und von anderen unterschieden würde, sondern nur so viel Arten, einen Gegenstand zu möglichen Anschauungen zu denken und ihm nach irgendeiner Funktion des Verstandes seine Bedeutung (unter noch erforderlichen Bedingungen) zugeben, d. i. ihn zu definieren; selbst also können sie nicht definiert werden. Die logischen Funktionen der Urteile überhaupt: Einheit und Vielheit, Bejahung und Verneinung, Subjekt und Prädikat, können, ohne einen Zirkel zu begehen, nicht definiert werden, weil die Definition doch selbst ein Urteil sein und also diese Funktionen schon enthalten müßte. Die reinen Kategorien sind aber nicht anders, als Vorstellungen der Dinge überhaupt, sofern das Mannigfaltige ihrer Anschauung durch eine oder andere dieser logischen Funktionen gedacht werden muß.“ „Was das nun aber für Dinge sind, in Ansehung deren man sich dieser Funktion viel mehr als einer anderen bedienen müsse, bleibt hierbei ganz unbestimmt.“ Die Kategorien bedürfen der sinnlichen Anschauungen, zu welchen sie nur die „Synthesis“ enthalten; an sich selbst haben sie nicht die Gültigkeit objektiver Begriffe, ibid. 1. A. (I 277 f. Anm.—Rc 340 f.). Die reine Kategorie (ohne „Schema“) enthält nur „die Einheit des Denkens eines Mannigfaltigen überhaupt“. Durch sie wird also noch „kein Objekt bestimmt, sondern nur das Denken eines Objekts überhaupt nach verschiedenen modis ausgedrückt“. Dieser „bloß transzendentale Gebrauch“ der Kategorie ist in der Tat „gar kein Gebrauch“. Es ist also die reine Kategorie auch zu keinem synthetischen Grundsatze a priori zureichend. „Es kann daher ratsam sein, sich also auszudrücken: die reinen Kategorien, ohne formale Bedingungen der Sinnlichkeit, habenbloß transzendentale Bedeutung, sind aber von keinem transzendentalen Gebrauch, weil dieser an sich selbst unmöglich ist.“ Die Kategorien sind für sich nur „Gedankenformen, die bloß das logische Vermögen enthalten, das mannigfaltige in der Anschauung Gegebene in ein Bewußtsein a priori zu vereinigen“, ibid. (I 279 f.— Rc 342 f.). Die Kategorien erstrecken sich „weiter als die sinnliche Anschauung, weil sie Objekte überhaupt denken, ohne noch auf die besondere Art (die Sinnlichkeit) zu sehen, in der sie gegeben werden mögen“. „Sie bestimmen aber dadurch nicht eine größere Sphäre von Gegenständen“, weil dazu eine Art der Anschauung notwendig wäre, die wir nicht haben und nicht anzunehmen berechtigt sind, ibid. (I 285 f.—Rc 349). Die Kategorien können vom Ding an sich (bzw. vom „transzendentalen Objekt“) nicht (positiv bestimmend) ausgesagt werden, ibid. tr. Anal. Anh Anmerk. zur Amphibolie (I 310—Rc 357 f.).

Die Kategorien werden „a priori vor der Erfahrung und zum Behuf derselben“ gedacht, aber „sie enthalten nichts weiter, als die Einheit der Reflexion über die Erscheinungen, insofern sie notwendig zu einem möglichen empirischen Bewußtsein gehören sollen“. Ihre „objektive Realität“ gründet sich darauf, „daß, weil sie die intellektuelle Form aller Erfahrung ausmachen, ihre Anwendung jederzeit in der Erfahrung muß gezeigt werden können“. Sie dienen zum „Verstehen“ der Wahrnehmungen, ibid. tr. Dial. 1. B. am Anfang (I 326 f.—Rc 393 f.); sie leiten „allen Verstandesgebrauch in der Erfahrung“, ibid. 2. Abs. (I 334—Rc 402). Sie dienen dazu, „Erscheinungen nach synthetischer Einheit zu buchstabieren, um sie als Erfahrung lesen zu können“, ibid. 1. Abs. (I 329—Rc 396).

Die Behauptung der Kritik steht immer fest: daß keine Kategorie die mindeste Erkenntnis enthalte oder hervorbringen könne, wenn ihr nicht eine korrespondierende Anschauung, die für uns Menschen immer sinnlich ist, gegeben werden kann, mithin mit ihrem Gebrauch in Absicht auf theoretische Erkenntnis der Dinge niemals über die Grenze aller möglichen Erfahrung hinausreichen könne„, Üb. e. Entdeck. 1. Abs. A. (V 3, 17). Die reine, von der Anschauung abgelöste Kategorie ist “nur logisch„. Ihr Gebrauch bleibt immer “innerhalb des Umfanges möglicher Erfahrung„, wo ihr eine “korrespondierende sinnliche Anschauung„ gegeben wird, ibid. 1. Abs. C (V 3, 37). Die Kategorien sind ebensowenig angeboren wie die Anschauungsformen, sondern “erworben„; ihre “acquisitio„ ist ebenso wie die der letzteren “originaria„ und setzt nichts “Angeborenes„ voraus als “die subjektiven Bedingungen der Spontaneität des Denkens (Gemäßheit mit der Einheit der Apperzeption)„, ibid. (V 3, 45). Eine transzendentale Untersuchung ist es, “ob es nicht Begriffe (Kategorien) gebe, die nichts als die reine synthetische Einheit eines Mannigfaltigen (in irgendeiner Anschauung) zum Behuf des Begriffs eines Objekts überhaupt aussagen, und die a priori aller Erkenntnis desselben zum Grunde liegen; und, da diese nun bloß das Denken eines Gegenstandes überhaupt betreffen, ob nicht auch zu einer solchen synthetischen Erkenntnis die Art, wie derselbe gegeben werden müsse, nämlich eine Form seiner Anschauung ebensowohl a priori vorausgesetzt werde", ibid. 2. Abs. (V 2, 71).

„Daß ein Begriff völlig a priori erzeugt werden und sich auf einen Gegenstand beziehen solle, obgleich er weder selbst in den Begriff möglicher Erfahrung gehört, noch aus Elementen einer möglichen Erfahrung besteht, ist gänzlich widersprechend und unmöglich. Denn er würde alsdann keinen Inhalt haben, darum weil ihm keine Anschauung korrespondierte, indem Anschauungen überhaupt, wodurch uns Gegenstände gegeben werden können, das Feld oder den gesamten Gegenstand möglicher Erfahrung ausmachen. Ein Begriff a priori, der sich nicht auf diese bezöge, würde nur die logische Form zu einem Begriff, aber nicht der Begriff selbst sein, wodurch etwas gedacht würde.“ „Reine Begriffe“ müssen also „lauter Bedingungen a priori zu einer möglichen Erfahrung sein, als worauf allein ihre objektive Realität beruhen kann“, KrV 1. A. tr. Anal. 1. B. 2. H. 2. Abs. (I 705—Rc 168 f.). Ein reiner Verstandesbegriff ist ein Begriff, der die „formale und objektive Bedingung der Erfahrung allgemein und zureichend ausdrückt“. Die Kategorien sind Begriffe, „welche a priori das reine Denken bei jeder Erfahrung enthalten“. Vermittelst ihrer allein kann ein Gegenstand gedacht werden. — Zur „Deduktion“ der Kategorien gehört aber auch die Darlegung der Möglichkeit des in den Kategorien funktionierenden Verstandes, seiner Beziehung auf Objekte; es müssen daher die „subjektiven Quellen, welche die Grundlage a priori zu der Möglichkeit der Erfahrung ausmachen“, nach ihrer „transzendentalen Beschaffenheit“ erwogen werden. Der „Synopsis“ der Sinne korrespondiert jederzeit eine „Synthesis“, da die Rezeptivität nur mit „Spontaneität“ verbunden Erkenntnisse möglich machen. Letztere ist nun der „Grund einer dreifachen Synthesis“, die notwendig in aller Erkenntnis vorkommt, nämlich die Synthesis der „Apprehension“ (s. d.) der Vorstellungen in der Anschauung, die Synthesis der „Reproduktion“ (s. d.) der Vorstellungen in der Einbildung und die Synthesis ihrer „Rekognition“ (s. d.) im Begriffe. „Diese geben nun eine Leitung auf drei subjektive Erkenntnisquellen, welche selbst den Verstand und durch diesen alle Erfahrung als ein empirisches Produkt des Verstandes möglich machen“, ibid. u. 3. Abs. (I 705 ff., 725 f.—Rc 170 f., 214 f.). Die Kategorien sind also „die Bedingungen des Denkens in einer möglichen Erfahrung“. Sie sind „Grundbegriffe, Objekte überhaupt zu den Erscheinungen zu denken, und haben also a priori objektive Gültigkeit“. Ihre Möglichkeit, ja Notwendigkeit beruht auf der Beziehung der Sinnlichkeit und damit auch aller möglichen Erscheinungen zu der ursprünglichen (transzendentalen) Apperzeption, in welcher alles „den Bedingungen der durchgängigen Einheit des Selbstbewußtseins gemäß sein, d. i. unter allgemeinen Funktionen der Synthesis stehen muß, nämlich der Synthesis nach Begriffen, als worin die Apperzeption allein ihre durchgängige und notwendige Identität a priori beweisen kann“. Ohne solche „Einheit, die ihre Regel a priori hat und die Erscheinungen sich unterwirft“, würde „durchgängige und allgemeine, mithin notwendige Einheit des Bewußtseins“ in dem Mannigfaltigen der Wahrnehmungen nicht angetroffen werden. Alle Erscheinungen stehen gemäß der sie einheitlich verknüpfenden Synthesis der Kategorien in einer transzendentalen „Affinität“ (s. d.), in einer „durchgängigen Verknüpfung nach notwendigen Gesetzen“, ibid. 2. Abs. 4 (I 716 ff.—Rc 194 ff.).

Im reinen Verstande d. h. der Einheit der Apperzeption in Beziehung auf die „transzendentale Synthesis der Einbildungskraft“ — sind „reine Erkenntnisse a priori, welche die notwendige Einheit der reinen Synthesis der Einbildungskraft, in Ansehung aller möglichen Erscheinungen“, enthalten, nämlich die Kategorien. Vermittelst dieser ist der reine Verstand ein „formales und synthetisches Principium aller Erfahrungen“ und haben die Erscheinungen eine „notwendige Beziehung auf den Verstand“, ibid. 3. Abs. (I 721 f.—Rc 204 f.).

Die Kategorien haben ihre Quelle im Verstande, kommen aber nur vermittelst der „produktiven Einbildungskraft“ (s. d.) in Beziehung auf die sinnliche Anschauung zustande, indem die (transzendentale) synthetische Funktion der Einbildungskraft durch die Apperzeption „intellektuell“ gemacht (auf Begriffe erhoben) wird. Die „wirkliche Erfahrung, welche aus der Apprehension der Assoziation (der Reproduktion), endlich der Rekognition der Erscheinungen besteht, enthält in der letzteren und höchsten (der bloß empirischen Elemente der Erfahrung) Begriffe, welche die formale Einheit der Erfahrung, und mit ihr alle objektive Gültigkeit (Wahrheit) der empirischen Erkenntnis möglich machen. Diese Gründe der Rekognition des Mannigfaltigen, sofern sie bloß die Form einer Erfahrung überhaupt angehen, sind nun jene Kategorien. Auf ihnen gründet sich also alle formale Einheit in der Synthesis der Einbildungskraft, und vermittelst dieser auch alles empirischen Gebrauchs derselben (in der Rekognition, Reproduktion, Assoziation, Apprehension) bis herunter zu den Erscheinungen, weil diese nur vermittelst jener Elemente der Erkenntnis, und überhaupt unserem Bewußtsein, mithin uns selbst angehören können“, ibid. (I 725 f.—Rc 214 f.). So ist der Verstand die Quelle der (obersten) Gesetze der Natur, deren „Ordnung und Regelmäßigkeit“ wir (durch die Kategorien) in sie selbst hinein bringen. „Der reine Verstand ist also in den Kategorien das Gesetz der synthetischen Einheit aller Erscheinungen, und macht dadurch Erfahrung ihrer Form nach allererst und ursprünglich möglich“, ibid. (I 726 ff.—Rc 216 ff.). Die Art, wie das Mannigfaltige der Anschauung zu einem (möglichen) Bewußtsein gehört, geht aller Erkenntnis des Gegenstandes als die „intellektuelle Form“ derselben vorher und macht selbst eine „formale Erkenntnis aller Gegenstände a priori überhaupt“ aus, sofern sie gedacht werden. „Reine Verstandesbegriffe sind also nur darum a priori möglich, ja gar, in Beziehung auf Erfahrung, notwendig, weil unsere Erkenntnis mit nichts als Erscheinungen zu tun hat, deren Möglichkeit in uns liegt, deren Verknüpfung und Einheit (in der Vorstellung eines Gegenstandes) bloß in uns angetroffen wird, mithin vor aller Erfahrung vorhergehen und diese der Form nach auch allererst möglich machen muß“, ibid. Summarische Vorstellung... (I 728 f.— Rc 220 f.). Die reine Apperzeption ist der „Grund der Möglichkeit der Kategorien“. Diese stellen nichts vor als „die Synthesis des Mannigfaltigen der Anschauung, sofern dasselbe in der Apperzeption Einheit hat“. Von dem denkenden Ich (s. d.) kann man sagen, „daß es nicht sowohl sich selbst durch die Kategorien, sondern die Kategorien und durch sie alle Gegenstände in der absoluten Einheit der Apperzeption, mithin durch sich selbst erkennt“. Durch die Kategorien erkenne ich „niemals einen bestimmten Gegenstand“, sondern ich denke durch sie „nur die Einheit der Vorstellungen, um einen Gegenstand derselben zu bestimmen“. „Ohne eine zum Grunde liegende Anschauung kann die Kategorie allein mir keinen Begriff von einem Gegenstande verschaffen; denn nur durch Anschauung wird der Gegenstand gegeben, der hernach der Kategorie gemäß gedacht wird“, ibid. tr. Dial. 2. B. 1. H. Betrachtung über die Summe... (I 766, 764—Rc 493, 491 f.).

Die reinen Verstandesbegriffe sind nichts als „Begriffe von Anschauungen überhaupt“, sofern diese in Ansehung eines oder des anderen der verschiedenen „Momente des Verstandes“ „zu Urteilen an sich selbst, mithin notwendig und allgemeingültig bestimmt sind“, Prol. 8 21 (III 60). „Hier ist nun der Ort, den Humeschen Zweifel aus dem Grunde zu heben. Er behauptete mit Recht: daß wir die Möglichkeit der Kausalität, d. i. der Beziehung des Daseins eines Dinges auf das Dasein von irgend etwas anderem, was durch jenes notwendig gesetzt werde, durch Vernunft auf keine Weise einsehen. Ich setze noch hinzu, daß wir ebensowenig den Begriff der Subsistenz, d. i. der Notwendigkeit davon, einsehen, daß dem Dasein der Dinge ein Subjekt zum Grunde liege, das selbst kein Prädikat von irgendeinem anderen Dinge sein könne, ja sogar, daß wir uns keinen Begriff von der Möglichkeit eines solchen Dinges machen können (obgleich wir in der Erfahrung Beispiele seines Gebrauchs aufzeigen können), imgleichen, daß eben diese Unbegreiflichkeit auch die Gemeinschaft der Dinge betreffe, indem gar nicht einzusehen ist, wie aus dem Zustande eines Dinges eine Folge auf den Zustand ganz anderer Dinge außer ihm und so wechselseitig könne gezogen werden, und wie Substanzen, deren jede doch ihre eigene abgesonderte Existenz hat, voneinander, und zwar notwendig, abhängen sollen.“ „Gleichwohl bin ich weit davon entfernt, diese Begriffe als bloß aus der Erfahrung entlehnt und die Notwendigkeit, die in ihnen vorgestellt wird, als angedichtet und für bloßen Schein zu halten, den uns eine lange Gewohnheit vorspiegelt; vielmehr habe ich hinreichend gezeigt, daß sie und die Grundsätze aus denselben a priori vor aller Erfahrung feststehen und ihre angezweifelte objektive Richtigkeit, aber freilich nur in Ansehung der Erfahrung haben“, ibid. § 27 (III 70 f.).

„Ob ich also gleich von einer solchen Verknüpfung der Dinge an sich selbst, wie sie als Substanz existieren oder als Ursache wirken oder mit anderen (als Teile eines realen Ganzen) in Gemeinschaft stehen können, nicht den mindesten Begriff habe, noch weniger aber dergleichen Eigenschaften an Erscheinungen als Erscheinungen denken kann (weil jene Begriffe nichts, was in den Erscheinungen liegt, sondern was der Verstand allein denken muß, enthalten), so haben wir doch von einer solchen Verknüpfung der Vorstellungen in unserem Verstande, und zwar in Urteilen überhaupt, einen dergleichen Begriff, nämlich: daß Vorstellungen in einer Art Urteile als Subjekt in Beziehung auf Prädikate, in einer anderen als Grund in Beziehung auf Folge und in einer dritten als Teile, die zusammen eine ganze mögliche Erkenntnis ausmachen, gehören. Ferner erkennen wir a priori: daß, ohne die Vorstellung eines Objekts in Ansehung eines oder des anderen dieser Momente als bestimmt anzusehen, wir gar keine Erkenntnis, die von dem Gegenstande gelte, haben könnten; und wenn wir uns mit dem Gegenstande an sich selbst beschäftigten, so wäre kein einziges Merkmal möglich, woran ich erkennen könnte, daß er in Ansehung eines oder des anderen gedachter Momente bestimmt sei, d. i. unter den Begriff der Substanz oder der Ursache oder (im Verhältnis gegen andere Substanzen) unter den Begriff der Gemeinschaft gehöre; denn von der Möglichkeit einer solchen Verknüpfung des Daseins habe ich keinen Begri ff. Es ist aber auch die Frage nicht, wie Dinge an sich, sondern wie Erfahrungserkenntnis der Dinge in Ansehung gedachter Momente der Urteile überhaupt bestimmt sei, d. i. wie Dinge als Gegenstände der Erfahrung unter jene Verstandesbegriffe können und sollen subsumiert werden. Und da ist es klar, daß ich nicht allein die Möglichkeit, sondern auch die Notwendigkeit, alle Erscheinungen unter diese Begriffe zu subsumieren, d. i. sie zu Grundsätzen der Möglichkeit der Erfahrung zu brauchen, vollkommen einsehe“, ibid. § 27 (III 71 f.); vgl. Kausalitaet.

„Daher haben auch die reinen Verstandesbegriffe ganz und gar keine Bedeutung, wenn sie von Gegenständen der Erfahrung abgehen und auf Dinge an sich selbst (Noumena) bezogen werden sollen. Sie dienen gleichsam nur, Erscheinungen zu buchstabieren, um sie als Erfahrung lesen zu können; die Grundsätze, die aus der Beziehung derselben auf die Sinnenwelt entspringen, dienen nur unserem Verstande zum Erfahrungsgebrauche; weiter hinaus sind es willkürliche Verbindungen ohne objektive Realität, deren Möglichkeit man weder a priori erkennen noch ihre Beziehung auf Gegenstände durch irgendein Beispiel bestätigen oder nur verständlich machen kann...“ Diese Auflösung des Humeschen Problems „rettet also den reinen Verstandesbegriffen ihren Ursprung a priori und den allgemeinen Naturgesetzen ihre Gültigkeit als Gesetze des Verstandes, doch so, daß sie ihren Gebrauch nur auf Erfahrung einschränkt, darum weil ihre Möglichkeit bloß in der Beziehung des Verstandes auf Erfahrung ihren Grund hat; nicht aber so, daß sie sich von Erfahrung, sondern daß Erfahrung sich von ihnen ableitet, welche ganz umgekehrte Art der Verknüpfung Hume sich niemals einfallen ließ“, ibid. § 30 (III 73 f.). Durch die Kategorien kann „außer dem Felde der Erfahrung“ gar nichts gedacht werden, weil sie „bloß die logische Form des Urteils in Ansehung gegebener Anschauungen bestimmen“, die es über das Feld der Sinnlichkeit hinaus nicht gibt, ibid. § 34 (III 77 f.). Vgl. Noumenon.

Die Kategorien sind Begriffe, „welche gar keine besondere Erfahrung zum Grunde liegen haben und gleichwohl in aller Erfahrungserkenntnis vorkommen, von der sie gleichsam die bloße Form der Verknüpfung ausmachen“. Das „System der Kategorien“ enthält gerade zwölf Kategorien; warum nicht mehr und nicht weniger, läßt sich nicht angeben. Sie sind „Elementarbegriffe“ des Verstandes im Unterschiede von denen der Sinnlichkeit. Sie leiten sich alle aus einem einheitlichen „Prinzip“ ab, aus „einer Verstandeshandlung“, „die alle übrigen enthält und sich nur durch verschiedene Modifikationen oder Momente unterscheidet, das Mannigfaltige der Vorstellung unter die Einheit des Denkens überhaupt zu bringen“. Diese Verstandeshandlung ist das Urteilen. „Hier lag nun schon fertige, obgleich noch nicht ganz von Mängeln freie Arbeit der Logiker vor mir, dadurch ich in den Stand gesetzt wurde, eine vollständige Tafel reiner Verstandesfunktionen, die aber in Ansehung alles Objektes unbestimmt waren, darzustellen. Ich bezog endlich diese Funktionen zu urteilen auf Objekte überhaupt oder vielmehr auf die Bedingung, Urteile als objektiv-gültig zu bestimmen, und es entsprangen reine Verstandesbegriffe, bei denen ich außer Zweifel sein konnte, daß gerade nur diese und ihrer nur soviel, nicht mehr noch weniger, unsere ganze Erkenntnis der Dinge aus bloßem Verstande ausmachen können.“ Es zeigte sich, „daß sie für sich selbst nichts als logische Funktionen sind, als solche aber nicht den mindesten Begriff von einem Objekte an sich selbst ausmachen, sondern es bedürfen, daß sinnliche Anschauung zum Grunde liege, und alsdann nur dazu dienen, empirische Urteile, die sonst in Ansehung aller Funktionen zu urteilen unbestimmt und gleichgültig sind, in Ansehung derselben zu bestimmen, ihnen dadurch Allgemeingültigkeit zu verschaffen und vermittelst ihrer Erfahrungsurteile überhaupt möglich zu machen“. Dieses „System der Kategorien“ macht nun alle Behandlung eines jeden Gegenstandes der reinen Vernunft selbst wiederum systematisch und gibt eine „ungezweifelte Anweisung oder Leitfaden“ ab, „wie und durch welche Punkte der Untersuchung jede metaphysische Betrachtung, wenn sie vollständig werden soll, müsse geführt werden“; denn „es erschöpft alle Momente des Verstandes, unter welche jeder andere Begriff gebracht werden muß“. Dieser Leitfaden, der „immer durch dieselben festen, im menschlichen Verstande a priori bestimmten Punkte geführt werden muß“, bildet stets einen „geschlossenen Kreis“, der keinen Zweifel übrig läßt, daß so der Gegenstand eines reinen Verstandesbegriffs vollständig erkannt werden kann, ibid. § 39 (III 85 ff.); vgl. ](charakteristik). Die dritte Kategorie jeder Klasse entspringt „durch die Verknüpfung der ersten und zweiten, aber nicht bloß durch Zusammenhang, sondern eine solche Verknüpfung, deren Möglichkeit selbst einen Begriff ausmacht, und dieser Begriff ist eine besondere Kategorie; daher auch bisweilen die dritte Kategorie da nicht anwendbar ist, wo die zwei ersten gelten“. Die dritte Kategorie enthält die „Ableitung“ der zweiten aus der ersten, so wie der Schlußsatz in einem Syllogismus noch außer den Handlungen des Verstandes und der Urteilskraft in den Vordersätzen noch eine besondere, der Vernunft eigene Handlung enthält, An J. Schultz, 17. Februar 1784. „Alle Kategorien gehen auf etwas a priori Zusammengesetztes und enthalten, wenn dieses gleichartig ist, mathematische Funktionen, ist es aber ungleichartig, dynamische Funktionen, z. B. was die ersten betrifft: die Kategorie der extensiven Größe betrifft: Eines in Vielen; was die Qualität oder intensive Größe betrifft: Vieles in Einem. Jenes die Menge des Gleichartigen (z. B. der Quadratzolle in einer Fläche); dieses der Grad (z. B. der Erleuchtung eines Zimmers). Was aber die dynamische angeht, die Zusammensetzung des Mannigfaltigen, sofern es entweder einander im Dasein untergeordnet ist (die Kategorie der Kausalität) oder eines dem andern zur Einheit der Erfahrung beigeordnet ist (der Modalität als notwendige Bestimmung des Daseins der Erscheinungen in der Zeit).“ „Die Synthesis der Zusammensetzung des Mannigfaltigen bedarf einer Anschauung a priori, damit die reinen Verstandesbegriffe ein Objekt hätten, und das sind Raum und Zeit.“ Es können den „Denkformen“ Anschauungsformen „unterlegt“ werden, die jenen Sinn und Bedeutung geben. Die Kategorie selbst ist der „Begriff eines Zusammengesetzten überhaupt“, An Tieftrunk, 11. Dezember 1797.

Die Kategorien können keinen anderen Gebrauch haben als „bloß in Beziehung auf Gegenstände der Erfahrung“, deren Form sie möglich machen. Sie sind nichts als „bloße Formen der Urteile“, „sofern sie auf Anschauungen (die bei uns immer nur sinnlich sind) angewandt werden“; dadurch bekommen sie erst „Objekte“ und werden Erkenntnisse. Durch die Kategorie wird „ein Objekt in Ansehung einer oder der anderen Funktion der Urteile als bestimmt gedacht“. Durch synthetische Grundsätze a priori unterwirft der Verstand alle Gegenstände, die ihm gegeben werden können, den Kategorien. Die Anschauungen a priori enthalten die zur Anwendung der Kategorien erforderlichen Bedingungen. Sollte auch die Art, wie Erfahrung durch die Kategorien möglich wird, niemals hinreichend erklärt werden, so bleibt es doch gewiß, daß sie bloß durch sie möglich ist, Anfangsgr. d. Naturw. Vorr. 2. Anm. (VII 198 ff.). „Es werden also soviel Begriffe a priori im Verstande liegen, worunter die Gegenstände, die den Sinnen gegeben werden, stehen müssen, als es Arten der Zusammensetzung (Synthesis) mit Bewußtsein, d. i. als es Arten der synthetischen Einheit der Apperzeption des in der Anschauung gegebenen Mannigfaltigen gibt.“ Es sind dies „die reinen Verstandesbegriffe von allen Gegenständen, die unseren Sinnen vorkommen mögen“ „Der Verstand zeigt sein Vermögen lediglich in Urteilen, welche nichts anderes sind als die Einheit des Bewußtseins im Verhältnis der Begriffe überhaupt, unbestimmt, ob jene Einheit analytisch oder synthetisch ist. — Nun sind die reinen Verstandesbegriffe von in der Anschauung gegebenen Gegenständen überhaupt ebendieselben logischen Funktionen, aber nur sofern sie die synthetische Einheit der Apperzeption des in einer Anschauung überhaupt gegebenen Mannigfaltigen a priori vorstellen.“ „Es ist aber wohl zu merken, daß diese Kategorien oder, wie sie sonst heißen, Prädikamente keine bestimmte Art der Anschauung (wie etwa die uns Menschen allein mögliche), wie Raum und Zeit, welche sinnlich ist, voraussetzen, sondern nur Denkformen sind für den Begriff von einem Gegenstande der Anschauung überhaupt, welcher Art diese auch sei, wenn es auch eine übersinnliche Anschauung wäre, von der wir uns spezifisch keinen Begriff machen können“, „so daß die Kategorie für sich von den Formen der Sinnlichkeit, Raum und Zeit, nicht abhängig ist, sondern auch andere für uns gar nicht denkbare Formen zur Unterlage haben mag, wenn diese nur das Subjektive betreffen, was a priori vor aller Erkenntnis vorhergeht und synthetische Urteile a priori möglich macht“, Fortschr. d. Metaph. 1. Abt. Von Begriffen a priori (V 3, 97 f.). Die synthetische Einheit des Bewußtseins (der Apperzeption) erfordert „nach Verschiedenheit der anschaulichen Vorstellungen der Gegenstände in Raum und Zeit, verschiedene Funktionen sie zu verbinden“. Diese Funktionen heißen Kategorien und sind „Verstandesbegriffe a priori“, die „zwar für sich allein noch keine Erkenntnis von einem Gegenstande überhaupt, aber doch von dem, der in der empirischen Anschauung gegeben ist, begründen, welches alsdann Erfahrung sein würde“, ibid. 1. Abt. Von dem Umfange.. (V 3, 102).

Den Kategorien kann man betreffs ihres übersinnlichen Gebrauchs in der Spekulation die objektive Realität absprechen und ihnen doch diese Realität betreffs der Objekte der reinen praktischen Vernunft zugestehen. Diese Realität bedeutet nur, daß den Kategorien in dieser Beziehung „ein Objekt zukomme“, „weil sie entweder in der notwendigen Willensbestimmung a priori enthalten oder mit dem Gegenstande derselben unzertrennlich verbunden sind“. Praktische Vernunft verschafft einem „übersinnlichen Gegenstande der Kategorie der Kausalität, nämlich der Freiheit“ Realität, aber nur „zum praktischen Gebrauche“, KpV Vorr. (II 6 f.). Die theoretische Vernunft hat bloß die Objekte der Ideen (s. d.), denen die praktische Vernunft Realität verschafft, durch Kategorien zu „denken“, was ohne Anschauung möglich ist, ibid. 1. T. 2. B. 2. H. VII (II 174). Die Kategorien bringen zwar nur in Anwendung auf empirische Gegenstände theoretische Erkenntnis zustande, dienen aber auch, „auf einen durch reine praktische Vernunft gegebenen Gegenstand angewandt, zum bestimmten Denken des Übersinnlichen“, aber nur „sofern dieses bloß durch solche Prädikate bestimmt wird, die notwendig zur reinen, a priori gegebenen praktischen Absicht und deren Möglichkeit gehören“, ibid. (II 179 f.); vgl. Kausalitaet. — Die Ideen (s. d.) der Vernunft sind eigentlich nur in ihrem Gebrauch erweiterte Kategorien.

„Ich sage nur, daß einem r. V.-Begriffe eine Anschauung korrespondierend könne gegeben werden, in welcher aber nichts von jenem enthalten ist, sondern die nur das Mannigfaltige enthält, worauf der Verstandesbegriff die synthetische Einheit der Apperzeption anwendet, der also für sich ein Begriff von einem Gegenstande überhaupt ist, die Anschauung mag sein, von welcher Art sie wolle“, An Reinhold, 19. Mai 1789. Wenn die Anschauungen (der Objekte als Erscheinungen) nicht mit den Verstandesbegriffen zusammenstimmten, so würden sie für uns nichts, d. h. gar keine Gegenstände der Erkenntnis sein. Wie aber die Anschauungsformen und die Kategorien selbst möglich sind oder wie es zugeht, daß Sinnlichkeit und Verstand zu einer möglichen Erkenntnis zusammenstimmen, das läßt sich nicht weiter erklären. Ohne die Kategorien gäbe es keine Erfahrung und keine Objekte der Erkenntnis (auch nicht das Ich-Objekt); ich wüßte ohne sie gar nicht, daß ich die Vorstellungen habe, sie wären daher für mich als erkennendes Wesen nichts als ein assoziatives Spiel von Vorstellungen ohne Einheit, An M. Herz, 26. Mai 1789.

„Es gibt reine Grundbegriffe der Anschauung oder der Reflexion, die ersten sind die Prinzipien der Erscheinung, die zweiten der Einsicht; die ersten zeigen die Koordination, die zweiten Subordination“, N 3976. „Außer denen Bestimmungen, ohne die Objekte nicht sein können, sind in unserer Vernunft noch Bedingungen, ohne die wir gewisse Gegenstände durch Vernunft nicht denken können, wenn gleich diese Bedingungen nicht Bestimmungen der Gegenstände selbst sind“, N 3938. Die „abgesonderte Idee von dem Verhältnis der Empfindungsvorstellung überhaupt nach Gesetzen des Verstandes“ macht den „reinen Rationalbegriff“ aus, N 3988. „Unabhängig von aller Erfahrung gibt es keine Gegenstände und auch keine Gesetze des Verstandes (z. B. Substanz: daß dieser Begriff etwas sei, muß aus der Erfahrung der Beständigkeit eines gewissen Subjekts bei allen Umständen geschlossen werden)“, N 4373. Es ist „die Reaktion des Gemüts (der Rückschlag) eine Handlung, welche sich auf den Eindruck bezieht, und wenn sie allein genommen wird, nach ihren besonderen Arten Kategorien heißen“, N 413. „Die logische Form ist eben das für die Verstandesvorstellungen von einem Dinge, was Raum und Zeit für die Erscheinungen derselben sind; nämlich jene enthalten die Stellen, sie zu ordnen. Die Vorstellung, wodurch wir einem Objekt seine eigentümliche logische Stelle anweisen, ist der reale Verstandesbegriff, und rein; z. B. etwas, was ich jederzeit nun als Subjekt brauchen kann; etwas, wovon ich hypothetisch auf ein consequens schließen muß usw.“ „Dadurch, daß unsere Empfindungen eine bestimmte Stelle im Raum und der Zeit bekommen, erlangen sie eine Funktion unter den Erscheinungen.“ „Durch die Bestimmung der logischen Stelle bekommt die Vorstellung eine Funktion unter den Begriffen“, N 4629. Die „realen“ sind von den formal-logischen Funktionen des Verstandes zu unterscheiden, N 408. „Wenn gewisse Begriffe in uns nichts anderes enthalten als das, wodurch alle Erfahrungen von unserer Seite möglich sind, so können sie vor der Erfahrung und doch mit völliger Gültigkeit für alles, was uns jemals vorkommen mag, a priori gesagt werden. Sie gelten alsdann zwar nicht von den Dingen überhaupt, aber doch von allem, was uns jemals durch Erfahrung kann gegeben werden, weil sie die Bedingungen enthalten, wodurch diese Erfahrungen möglich sind.“ Die Erscheinungen „haben auch eine Form, einen in unserem Subjekt liegenden Grund, wodurch wir entweder die Eindrücke selbst oder das, was ihnen korrespondiert, ordnen und jedem Teile derselben seine Stelle geben“, N 4634. „Kategorie ist die (notwendige) Einheit des Bewußtseins in der Zusammensetzung des Mannigfaltigen der Vorstellungen (Anschauung), sofern sie den Begriff von einem Objekte überhaupt möglich macht (zum Unterschiede von der bloß subjektiven Einheit des Bewußtseins der Wahrnehmungen)“, N 5931. „Durch die Kategorie stelle ich mir ein Objekt überhaupt als bestimmt vor in Ansehung der logischen Funktionen der Urteile des Subjekts (nicht Prädikat), der Konsequenz als Grund, der Vielheit in seiner Vorstellung. Warum aber muß ich jedes Objekt als bestimmt in Ansehung nicht allein einer, sondern aller logischen Funktionen in Urteilen vorstellen? Weil dadurch nur allein objektive Einheit des Bewußtseins, d. i. allgemeingültige Verknüpfung der Wahrnehmungen, mithin die Erfahrung als die einzige Realität der Erkenntnisse möglich ist.“ „Diese Einheit des Bewußtseins der Verknüpfung unserer Vorstellungen ist ebensowohl a priori in uns als das Fundament aller Begriffe gegeben, wie Formen der Erscheinung als das Fundament der Anschauungen; aber beide gelten nur von dem menschlichen Erkenntnis und haben auch nur in Ansehung desselben objektive Bedeutung; ja die Kategorie kann a priori keine Bedeutung haben, wenn es nicht Anschauungen a priori gäbe“, N 5932. „Kategorie ist die Vorstellung des Verhältnisses des Mannigfaltigen der Anschauung zu einem allgemeinen Bewußtsein.“ Sie ist „das Allgemeine der Einheit des Bewußtseins, welches die objektive Gültigkeit eines Urteils ausmacht“, N 5927. „Einige Begriffe sind von den Empfindungen abstrahiert; andere bloß von dem Gesetze des Verstandes, die abstrahierten Begriffe zu vergleichen, zu verbinden oder zu trennen. Der letzteren Ursprung ist im Verstände; der ersteren in den Sinnen. Alle Begriffe von solcher Art heißen reine Verstandesbegriffe: conceptus intellectus puri. Zwar können wir nur bei Gelegenheit der sinnlichen Empfindungen diese Tätigkeiten des Verstandes in Bewegung setzen, und uns gewisser Begriffe von den allgemeinen Verhältnissen abstrahierter Ideen nach Gesetzen des Verstandes bewußt werden; und so gilt auch hier Lockes Regel, daß ohne sinnliche Empfindung keine Idee in uns klar wird; aber die notiones rationales entspringen wohl vermittelst der Empfindungen, und können auch nur in Applikation auf die von ihnen abstrahierten Ideen gedacht werden, aber sie liegen nicht in ihnen und sind nicht von ihnen abstrahiert“, N 3930. „Alle Kategorien betreffen Gegenstände der inneren Anschauung, der Tätigkeit des Verstandes, der Vernunft“, N 4906. Die Verstandesbegriffe sind „abstrakte Reflexionsbegriffe“, N 409; „reflektierte Vorstellungen“, N 4072; subjektive Bedingungen des Denkens der Gegenstände, N 3938; „nicht objektiv“, N 3942; „Begriffe der Form“, die „von den Gesetzen unseres Denkens abstrahiert“ sind, N 3988; „Reflexionsbegriffe“, N 5051. Sie „drücken alle actus der Gemütskräfte aus, insofern nach ihren allgemeinen Gesetzen Vorstellungen möglich sind, und zwar diese ihre Möglichkeit a priori“. N 4642. Die Kategorie ist „die bestimmte logische Funktion einer Vorstellung“, d. h. ihre bestimmte Stelle in einem Urteil, N 4638. „Die Einheit des Bewußtseins des Mannigfaltigen in der Vorstellung eines Objekts überhaupt ist das Urteil. Die Vorstellung eines Objekts überhaupt, sofern es in Ansehung dieser objektiven Einheit des Bewußtseins (der logischen Einheit) bestimmt ist, ist Kategorie“, N 5933; vgl. 5854. „Die durch Vernunft vor aller Erfahrung gegebenen, obgleich bei Gelegenheit der Erfahrung von den Gesetzen der Vernunft abstrahierten Begriffe, z. B. des Grundes, sind zum Gebrauch der Erfahrung dem ordnenden Verstande eingedrückte Formen“, N 4172.

„Die Kategorien aufs Intelligible angewandt können doch praktisch-dogmatische Erkenntnisse begründen, wenn sie nämlich auf die Freiheit gerichtet sind und das Subjekt derselben nur in Relation darauf bestimmen, denn alsdann erkennen wir Gott nur nach der Analogie der Subsistenz eines Dinges bei allem Wechsel der Akzidenzen in der Zeitdauer“, N 5552. „Die intellektuellen Funktionen machen ... den Anfang bei der Apprehension: allein die Spezifikation gibt uns die Regel der Anwendung dieses Begriffs; daher können bestimmte Regeln der Synthesis nur durch Erfahrung gegeben werden, die allgemeine Norm derselben aber a priori“, Lose Bl. 13. „Der Kategorien Ähnlichkeit mit species arithmetices.“ „1. Die der Größe durch Addition; 2. der Qualität durch Subtraktion der Teile vom Ganzen (das gegeben ist); 3. der Kausalität, durch Multiplikation erkannt, denn der wird ein Zustand der Welt aus einem vorhergehenden, so wie dieser aus dem Vorhergehenden. Sie werden wirklich so erzeugt und in der Reihe der Ursachen ist wahre Multiplikation der Erscheinungen; 4. der Modalität durch Division, da die Ursache gefunden werden soll, welche aus der ersten so entspringt, wie die gegebenen Wirkungen jede aus ihren Ursachen“, N5652 Vgl. Grundsätze, Schema, Transzendental, Idee, Übersinnlich, Objekt, Ding an sich, Noumenon, Einbildungskraft, Erfahrungsurteil.