Apperzeption
Apperzeption ist das „Bewußtsein seiner selbst als die einfache Vorstellung des Ich“, KrV tr. Ästh. § 8 II (I 102—Rc 120); vgl. Sinn, innerer. Von der empirischen ist die reine, transzendentale Apperzeption (s. d.) zu unterscheiden. Die Apperzeption ist „das Vermögen des Bewußtseins“ und damit der „Klarheit der Vorstellungen“, Anfangsgr. d. Naturw. 3. H. Lehrs. 2 Anmerk. (VII 290). Das „Bewußtsein seiner selbst (apperceptio)“ kann in das der „Reflexion“ und das der „Apprehension“ eingeteilt werden. „Das erstere ist ein Bewußtsein des Verstandes, das zweite der innere Sinn; jenes die reine, dieses die empirische Apperzeption... In der Psychologie erforschen wir uns selbst nach unseren Vorstellungen des inneren Sinnes; in der Logik aber nach dem, was das intellektuelle Bewußtsein an die Hand gibt“. Anthr. 1. T. § 4 2. Anm. (IV 21 f.). — „Apperzeption ist die Wahrnehmung seiner selbst als eines denkenden Subjekts überhaupt.“ „Die Apperzeption ist das Bewußtsein des Denkens, d. i. der Vorstellungen, so wie sie im Gemüte gesetzt werden“, Lose Bl. 7. „Die Bedingung aller Apperzeption ist die Einheit des denkenden Subjekts; daraus fließt die Verknüpfung des Mannigfaltigen nach einer Regel und in einem Ganzen, weil die Einheit der Funktion sowohl zur Subordination als Koordination zureichen muß“, ibid. 8. „Wenn etwas apprehendiert wird, so wird es in die Funktion der Apperzeption aufgenommen. Ich bin, ich denke, Gedanken sind in mir. Dieses sind insgesamt Verhältnisse, welche zwar nicht Regeln der Erscheinung geben, aber machen, daß alle Erscheinung als unter Regeln enthalten vorgestellt werde. Das Ich macht das Substratum zu einer Regel überhaupt aus, und die Apprehension bezieht jede Erscheinung darauf“, ibid. 10. Vgl. innerer Sinn, Apprehension, Wahrnehmung.