Adel
Adel. Ein „angeerbter Adel, ein Rang, der vor dem Verdienste vorher geht und dieses auch mit keinem Grunde hoffen läßt“, ist „ein Gedankending ohne alle Realität“. „Denn wenn der Vorfahr Verdienste hatte, so konnte er dieses doch nicht auf seine Nachkommen vererben, sondern diese mußten es sich immer selbst erwerben; da die Natur es nicht so fügt, daß das Talent und der Wille, welche Verdienste um den Staat möglich machen, auch anarten. Weil nun von keinem Menschen angenommen werden kann, er werde seine Freiheit wegwerfen, so ist es unmöglich, daß der allgemeine Volkswille zu einem solchen grundlosen Prärogativ zusammenstimme, mithin kann der Souverän es auch nicht geltend machen.“ Der Staat hat aber provisorisch ein Recht, diese Würde dem Titel nach so lange fortdauern zu lassen, „bis selbst in der öffentlichen Meinung die Einteilung in Souverän, Adel und Volk der einzigen natürlichen in Souverän und Volk Platz gemacht haben wird“, MSR 2. T. Allg. Anm. D (III 155 f.). Vgl. N 1235.