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Aberglaube

Aberglaube. Aberglaube ist das Vorurteil, „sich die Natur Regeln, welche der Verstand ihr durch sein eigenes wesentliches Gesetz zum Grunde legt, als nicht unterworfen vorzustellen“, KU § 40 (II 145), „der Hang, in das, was als nicht natürlicherweise zugehend vermeint wird, ein größeres Vertrauen zu setzen, als was sich nach Naturgesetzen erklären läßt“, Str. d. Fak. 1. Abs. Friedensabschluß u. Beilegung 4. Anm. (V 4, 112). Der religiöse Aberglaube ist „der Wahn, durch religiöse Handlungen des Kultus etwas in Ansehung der Rechtfertigung vor Gott auszurichten“, Rel. 4. St. 2. T. § 2 (IV 204); vgl. Was heißt: s. i. D. or? (V 2, 161). Vgl. Eine Vorlesung üb. Ethik ed. Menzer, S. 109 f. Vgl. Religion, Afterdienst, Abgötterei, Anthropomorphismus.