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Apathie

Apathie. „Moralische Apathie“ ist nicht Fühllosigkeit, nicht Indifferenz, sondern besteht darin, daß die Gefühle und sinnlichen Eindrücke ihren Einfluß auf das moralische Gefühl dadurch verlieren, daß die Achtung fürs Gesetz über sie mächtiger wird. Es besteht eine „Pflicht der Apathie“, d. h. ein Verbot, „von seinen Gefühlen und Neigungen sich nicht beherrschen zu lassen“; zur Tugend (s. d.) wird Apathie (als Stärke) notwendig vorausgesetzt, MST Einl. XVI—XVII (III 252 f.). Diese Apathie (Affektlosigkeit) eines „seinen unwandelbaren Grundsätzen nachdrücklich nachgehenden Gemüts“ ist erhaben, edel, KU § 29 Allg. Anmerk. (II 126). „Das Prinzip der Apathie: daß nämlich der Weise niemals in Affekt, selbst nicht in dem des Mitleids mit den Übeln seines besten Freundes sein müsse, ist ein ganz richtiger und erhabener moralischer Grundsatz der stoischen Schule; denn der Affekt macht (mehr oder weniger) blind“, Anthr. 1. T. § 75 (IV 186).