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Adiaphora

Adiaphora. „Es liegt ... der Sittenlehre überhaupt viel daran, keine moralischen Mitteldinge, weder in Handlungen (adiaphora) noch in menschlichen Charakteren, solange es möglich ist, einzuräumen; weil bei einer solchen Doppelsinnigkeit alle Maximen Gefahr laufen, ihre Bestimmtheit und Festigkeit einzubüßen“ („Rigorismus“, s. d.). Zwischen einer bösen und guten Gesinnung gibt es „nichts Mittleres“. „Eine moralisch-gleichgültige Handlung (adiaphoron morale) würde eine bloß aus Naturgesetzen erfolgende Handlung sein, die also aufs sittliche Gesetz, als Gesetz der Freiheit, in gar keiner Beziehung steht, indem sie kein Faktum ist und in Ansehung ihrer weder Gebot noch Verbot noch auch Erlaubnis (gesetzliche Befugnis) stattfindet oder nötig ist.“ Böse ist der Mensch nur durch ein Widerstreben gegen das Gesetz, indem er die Abweichung von demselben in seine Maxime aufnimmt, Rel. 1. St. Anmerk. (IV 20 ff.); vgl. 1. St. IV 1. Anm. (IV 41).