A priori
A priori bedeutet 1. (im älteren Sinne): aus bloßen Begriffen, vor der Erfahrung (aus der aber die Begriffe selbst stammen können), ohne Erfahrung bloß durch das Denken bestimmt; 2. im Sinne des kritischen Apriorismus: logisch (der Geltung nach, nicht zeitlich-psychologisch) der Erfahrung vorangehend, von ihr unabhängig, nicht auf ihr beruhend, nicht von ihr abstrahiert, nicht durch sie gegeben, nicht aus ihr stammend, sondern von ihr unabhängig gewonnen, gesetzt, gültig, sie selbst bedingend. Apriorische Erkenntniselemente (Anschauungsformen, Kategorien, Grundsätze) verraten sich als solche durch ihre strenge Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit. Diese erklärt sich nur durch die Apriorität der betreffenden Erkenntniselemente, welche unaufhebbare Bedingungen und Voraussetzungen objektiver Erfahrung und der Erfahrungsgegenständlichkeit selbst sind (s. Deduktion). Im Apriorischen bekundet sich die Gesetzlichkeit des reinen, erkennenden (transzendentalen) Bewußtseins selbst, nur insoweit ist das Apriorische „subjektiv“. Sonst gilt es aber gerade objektiv, ermöglicht es ja erst objektiven Erfahrungszusammenhang. Nur betreffs des „Ding an sich“ (s. d.) gibt es — im Gegensatz zur dogmatischen Metaphysik — keine apriorische Erkenntnis. Die Erkenntnis der Erscheinungen beruht auf apriorischen Grundlagen und Grundsetzungen, so aber, daß die Anwendung der apriorischen Begriffe und Grundsätze im einzelnen an der Hand des Gegebenen, in stetem Bezug auf dieses und die zu machende Erfahrung erfolgt. Das A priori betrifft stets nur das Formale der Erkenntnis. Die Sinnlichkeit ist die Quelle apriorischer Formen der Anschauung, aus dem reinen Verstand entspringen die Kategorien, aus der Vernunft (im engeren Sinne) die transzendentalen Ideen. Die reine praktische Vernunft ist die Quelle des a priori gültigen Sittengesetzes (s. Imperativ), aus der Urteilskraft stammen die reinen Geschmacksurteile und der Zweckbegriff. Es gibt also ein logisch-erkenntnistheoretisches, ethisches, ästhetisches und teleologisches A priori.
Es könnte sein, daß unsere Erfahrungserkenntnis (s. d.) selbst außer dem, was wir durch Eindrücke empfangen, noch das enthält, „was unser eigenes Erkenntnisvermögen (durch sinnliche Eindrücke bloß veranlaßt) aus sich selbst hergibt“. Es ist also die Frage: „ob es ein dergleichen von der Erfahrung und selbst von allen Eindrücken der Sinne unabhängiges Erkenntnis gebe. Man nennt solche Erkenntnisse a priori und unterscheidet sie von den empirischen, die ihre Quellen a posteriori, nämlich in der Erfahrung haben.“ Aber es handelt sich hier nicht um das A priori im herkömmlichen, weiteren Sinn. „Denn man pflegt wohl von mancher aus Erfahrungsquellen abgeleiteten Erkenntnis zu sagen, daß wir ihrer a priori fähig oder teilhaftig sind, weil wir sie nicht unmittelbar aus der Erfahrung, sondern aus einer allgemeinen Regel, die wir gleichwohl selbst doch aus der Erfahrung entlehnt haben, ableiten.“ „Wir werden also, im Verfolg, unter Erkenntnissen a priori nicht solche verstehen, die von dieser oder jener, sondern die schlechterdings von aller Erfahrung unabhängig stattfinden.“ „Von den Erkenntnissen a priori heißen aber diejenigen rein, denen gar nichts Empirisches beigemischt ist“, KrV Einleit. I (I 47 f.—Rc 45 f.). „Wir sind im Besitze gewisser Erkenntnisse a priori, und selbst der gemeine Verstand ist niemals ohne solche.“ „Es kommt hier auf ein Merkmal an, woran wir sicher ein reines Erkenntnis von empirischen unterscheiden können. Erfahrung lehrt uns zwar, daß etwas so oder so beschaffen sei, aber nicht, daß es nicht anders sein könne. Findet sich also erstlich ein Satz, der zugleich mit seiner Notwendigkeit gedacht wird, so ist er ein Urteil a priori; ist er überdem auch von keinem abgeleitet, als der selbst wiederum als ein notwendiger Satz gültig ist, so ist er schlechterdings a priori. Zweitens: Erfahrung gibt niemals ihren Urteilen wahre oder strenge, sondern nur angenommene und komparative Allgemeinheit (durch Induktion), so daß es eigentlich heißen muß: soviel wir bisher wahrgenommen haben, findet sich von dieser oder jener Regel keine Ausnahme. Wird also ein Urteil in strenger Allgemeinheit gedacht, d. i. so, daß gar keine Ausnahme als möglich verstattet wird, so ist es nicht von der Erfahrung abgeleitet, sondern schlechterdings a priori gültig.“ Wo strenge Allgemeinheit (Allgemeingültigkeit) zu einem Urteile wesentlich gehört, „da zeigt diese auf einen besonderen Er-kenntnisquell desselben, nämlich ein Vermögen des Erkenntnisses a priori. Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit sind also sichere Kennzeichen einer Erkenntnis a priori, und gehören auch unzertrennlich zueinander.“ Aber jedes dieser Kriterien ist auch „für sich unfehlbar“. Daß es notwendige und im strengsten Sinne allgemeine, mithin „reine Urteile a priori“ in menschlicher Erkenntnis wirklich gibt, zeigt das Beispiel der Mathematik (s. d.) oder der Satz, daß alle Veränderung eine Ursache haben müsse, der nicht (wie Hume meint) von bloß subjektiv-psychologischer Notwendigkeit (auf Gewohnheit beruhend) sein kann. Auch könnte man die Unentbehrlichkeit „reiner Grundsätze a priori“ zur „Möglichkeit der Erfahrung selbst, mithin a priori“ dartun, denn Erfahrung selbst hätte ohne sie nicht ihre Gewißheit. Ferner gibt es auch Begriffe von apriorischem Ursprung. Abstrahiert man im Begriff des Körpers von allem Empirischen, so bleibt doch als nicht Wegzulassendes der Raum oder die Substanz. „Ihr müßt also, überführt durch die Notwendigkeit, womit sich dieser Begriff euch aufdrängt, gestehen, daß er in eurem Erkenntnisvermögen a priori seinen Sitz habe“, ibid. II (I 48 ff.—Rc 49 ff.).
Die Vernunft ist begierig nach streng allgemeinen und notwendigen Erkenntnissen, wie die Erfahrung (s. d.) als solche sie nicht bietet. „Solche allgemeine Erkenntnisse nun, die zugleich den Charakter der inneren Notwendigkeit haben, müssen, von der Erfahrung unabhängig, für sich selbst klar und gewiß sein; man nennt sie daher Erkenntnisse a priori; da im Gegenteil das, was lediglich von der Erfahrung erborgt ist, wie man sich ausdrückt, nur a posteriori oder empirisch erkannt wird.“ „Nun zeigt es sich, welches überaus merkwürdig ist, daß selbst unter unsere Erfahrungen sich Erkenntnisse mengen, die ihren Ursprung a priori haben müssen und die vielleicht nur dazu dienen, um unseren Vorstellungen der Sinne Zusammenhang zu verschaffen. Denn, wenn man aus den ersteren auch alles wegschafft, was den Sinnen angehört, so bleiben dennoch gewisse ursprüngliche Begriffe und aus ihnen erzeugte Urteile übrig, die gänzlich a priori, unabhängig von der Erfahrung entstanden sein müssen, weil sie machen, daß man von den Gegenständen, die den Sinnen erscheinen, mehr sagen kann, wenigstens es sagen zu können glaubt, als bloße Erfahrung lehren würde, und daß Behauptungen wahre Allgemeinheit und strenge Notwendigkeit enthalten, dergleichen die bloß empirische Erkenntnis nicht liefern kann“, KrV 1. A. Einl. (I 51—Rc 44 f.). Sofern in einer Wissenschaft „Vernunft“ sein soll, muß in ihr „etwas a priori erkannt werden“. Es zeigt sich aber, daß wir „von den Dingen nur das a priori erkennen, was wir selbst in sie legen“, was „das denkende Subjekt aus sich selbst hernimmt“, KrV Vorr. z. 2. A. (I 23f., 25, 32—Rc 18 f., 27). Nimmt man an, daß die Gegenstände sich nach unserer Erkenntnis richten, den Bedingungen dieser gemäß sein müssen, dann wird die Möglichkeit einer Erkenntnis a priori begreiflich (s. Kritik, Metaphysik, „Kopernikanische Revolution“ in der Erkenntnis). Die Erfahrung (s. d.) selbst ist eine Erkenntnisart, welche Verstand erfordert, dessen Regel wir schon, ehe uns Gegenstände gegeben werden, mithin a priori voraussetzen müssen; diese Regel wird in „Begriffen“ a priori ausgedrückt, nach denen sich alle Gegenstände der Erfahrung notwendig richten müssen, ibid. (I 28f.—Rc 23). — Die Elemente zu allen Erkenntnissen a priori müssen stets die „reinen Bedingungen einer möglichen Erfahrung und eines Gegenstandes derselben“ enthalten; denn sonst würden sie, ohne Data, auch nicht einmal im Denken entstehen können, abgesehen davon, daß durch sie nichts gedacht würde, KrV 1. A. tr. Anal. 1. B. 2. H. 2. Abs. (I 706—Rc 170); vgl. Deduktion, Kategorie.
Apriori = „unabhängig von aller Erfahrung“, Prol. § 36 (III 81); vgl. ibid. Anh. 1. Anm. (III 151). Vgl. Anschauung, reine Anschauungsformen.
„Genug, Erweiterung der Erkenntnis a priori, auch außer der Mathematik durch bloße Begriffe, und daß sie Wahrheit enthalte, beweiset sich durch die Übereinstimmung solcher Urteile und Grundsätze mit der Erfahrung“, Fortschr. d. Metaph. Vorr. (V 3, 87). Da alle Erkenntnis (s. d.) Anschauung und Begriff einschließt, so muß es, wenn es synthetische Erkenntnisse a priori geben soll, auch Anschauungen und Begriffe a priori geben, deren objektive Realität durch den „notwendigen Gebrauch derselben zum Behuf der Möglichkeit der Erfahrung“ zu beweisen ist, ibid. 1. Abt. Gesch. d. Transzendental-philos. (V 3, 91). Was die Beschaffenheit von Erkenntnissen, Urteile a priori zu sein, betrifft, „so kündigt sich die von selbst durch das Bewußtsein ihrer Notwendigkeit an“, A priori. 41 ibid. 1. Abt. V. d. Umfange... (V 3, 99). Der größte Teil der apriorischen Erkenntniselemente „findet seine Anwendung in den Gegenständen möglicher Erfahrung“. Diese apriorischen Prinzipien sind oft so unglücklich aus Gründen a priori bewiesen worden, daß, wenn das unvermeidliche Verfahren des Verstandes nach derselben, so oft wir Erfahrung anstellen, und die kontinuierliche Bestätigung durch diese letztere nicht das Beste täte, es mit der Überzeugung von diesem Prinzip durch Vernunftbeweise nur schlecht würde ausgesehen haben„, ibid. Beilag. I. Einl. (V 3, 146). Die Erkenntnis a priori kann, obzwar a priori gegründet“, doch für ihre Begriffe nur die „Gegenstände in der Erfahrung“, finden. Die „Realität“ der apriorischen Erkenntnisbestandteile, deren Gegenstände in der Erfahrung sich finden, anbelangend, „so kann die Erfahrung selbst zum Beweise ihrer Realität dienen“, ohne daß sie von ihr abgeleitet sind. So z. B. braucht der Physiker den Satz der Erhaltung der Substanz „mit dem besten Erfolg in aller durch Erfahrung fortgehenden Naturbetrachtung, sicher, nie durch eine einzige widerlegt zu werden, nicht darum, weil ihn noch nie eine Erfahrung widerlegt hat, ob er ihn gleich so, wie er im Verstande a priori anzutreffen ist, auch nicht beweisen kann, sondern weil er ein diesem unentbehrlicher Leitfaden ist, um solche Erfahrung anzustellen“, ibid. (V 3, 148f.). Die Sätze a priori, die sich auf die Erfahrung einschränken, stimmen nicht bloß wohl zusammen, sondern machen sogar „ein System der Naturerkenntnis a priori“ aus. Hingegen kommen diejenigen Sätze a priori, welche die Erfahrungsgrenze überschreiten, teils unter sich, teils mit den auf die Naturerkenntnis gerichteten Sätzen in Widerspruch, ibid. (V 3, 151). A priori läßt sich nichts synthetisch urteilen als über „die formale Bedingung einer möglichen (äußeren oder inneren) Erfahrung überhaupt“. Spekulative Erkenntnis a priori reicht nicht weiter, ab» auf „Gegenstände einer uns möglichen Erfahrung“, nur mit dem Vorbehalte, „daß dieses Feld möglicher Erfahrung nicht alle Dinge an sich selbst befasse, folglich allerdings noch andere Gegenstände übrig lasse, ja sogar als notwendig voraussetze, ohne daß es uns doch möglich wäre, von ihnen das mindeste bestimmt zu erkennen“, An Mendelssohn, 16. August 1783.
Etwas a priori erkennen heißt, es „aus seiner bloßen Möglichkeit erkennen“, Anfangsgr. d. Naturw. Vorr. (VII193). Die Form der Vorstellung der Dinge als Objekte sinnlicher Anschauung liegt „im Subjekte und in der Rezeptivität desselben..., einer unmittelbaren Vorstellung gegebener Gegenstände empfänglich zu sein, welche Form nun a priori (auch bevor die Gegenstände gegeben sind) die Möglichkeit einer mannigfaltigen Erkenntnis der Bedingungen, unter denen allein den Sinnen Objekte vorkommen können, begreiflich macht“, Üb. e. Entdeck. 1. Abs. C (V 3, 42 f.). „Das Gelingen im Gebrauche der Prinzipien a priori ist die durchgängige Bestätigung derselben in ihrer Anwendung auf Erfahrung“, ibid. 2. Abs. 1. Anm. (V 3, 50). Es ist zu bemerken, „daß ein Prädikat, welches durch einen Satz a priori einem Subjekte beigelegt wird, eben dadurch als dem letzteren notwendig angehörig (von den Begriffen desselben unabtrennlich) ausgesagt wird“, ibid. 2. Abs. (V 3, 52). Ewige Wahrheiten (s. d.) „hängen nicht von der Erfahrung ab... und sind also auf gar keine Zeitbedingung beschränkt, d. i. sie sind a priori als Wahrheiten erkennbar, welches mit dem Satze: Sie sind als notwendige Wahrheiten erkennbar, ganz identisch ist“, ibid. (V 3, 60).
„... ein Prinzip a priori; wie alle Sätze, deren Assertion zugleich Notwendigkeit bei sich führen, welche auch allein Vernunfturteile (zum Unterschiede der Verstandesurteile) abgeben“, Üb. d. Buchmacherei 1. Brief (VI 210). Vernunfturteile (Erkenntnis a priori) sind Sätze, „die mit dem Bewußtsein ihrer inneren Notwendigkeit und absoluten Allgemeinheit (apodiktische) ausgesprochen, mithin nicht wiederum als von der Erfahrung abhängig anerkannt werden, die also an sich nicht so oder auch anders sein können“, ibid. 2. Brief (VI 214).
„Wir könnten Dinge nicht a priori erkennen, läge nicht das Subjektive unserer Vorstellungskraft, mithin die Art, wie sie uns erscheinen, uns a priori zum Grunde als die Bedingung, unter der allein sie uns so und nicht anders vorkommen können.“ „Wir können Dinge nach dem, was sie an sich sind (Noumena) und überhaupt a priori nur erkennen, sofern wir sie uns selber machen“, Lose Bl. E 2. „In allem unsern Erkenntnis ist das, was wir ein Erkenntnis a priori nennen, nicht allein das edelste, weil es unabhängig von einschränkenden Erfahrungsbedingungen sich über mehr Objekte als dieses verbreitet, sondern auch als notwendiges Erkenntnis selbst den Erfahrungsurteilen, deren Möglichkeit es zugrunde liegt, diejenige Gültigkeit, die von subjektiven Bedingungen unabhängig ist, erteilt, dadurch sie eigentlich vom Objekt gelten und Erkenntnisse sind.“ Die Erkenntnis a priori ist „der Grund der Möglichkeit der Erfahrung oder wenigstens desjenigen, was die objektive Einheit im Urteilen ausmacht“, ibid. G 13.
„Wir können a priori doch nichts erkennen als unser eigen Subjekt und die darin liegenden Bedingungen, einen Gegenstand, der uns gegeben werden mag, entweder anzuschauen oder zu denken“, N 220. — A priori urteilen heißt „urteilen, ohne daß der Gegenstand gegeben sein darf“, „zum voraus“, N 443.
„Alle menschlichen Erkenntnisse lassen sich in zwei Hauptgattungen einteilen: 1. die, so aus den Sinnen entspringen und empirisch genannt werden; 2. die gar nicht durch die Sinne erworben werden, sondern ihren Grund in der beständigen Natur der denkenden Kraft der Seele haben, und können reine Vorstellungen genannt werden.“ Die reinen Begriffe gehen bloß auf die Form der Erkenntnisse. Die Materie der Erkenntnis kann nicht „gedichtet“ werden, nur die Form, N 3957. „Einige Erkenntnisse sind secun-dum quid a priori, andere simpliciter, wo nichts Empirisches ist“, N 5668. „Wir können uns nichts a priori vorstellen, als wovon wir selbst in unserer Vorstellungskraft die Gründe enthalten, entweder in der Sinnlichkeit oder dem Verstände: In diesem entweder, da der Verstand bloß die Einheit des Bewußtseins a priori bestimmt (theoretisch), oder wo die Vernunft bloß dem Verstande gemäß die Handlungen auf Objekte dirigiert (praktisch)“, N 5935. „Alle unsere und anderer Wesen Handlungen sind nezessitiert, nur allein der Verstand (und der Wille, sofern er durch Verstand bestimmt werden kann) ist frei und eine reine Selbsttätigkeit, die durch nichts anderes als sich selbst bestimmt ist. Ohne diese ursprüngliche und unwandelbare Spontaneität würden wir nichts a priori erkennen; denn wir wären zu allem bestimmt, und unsere Gedanken selbst ständen unter empirischen Gesetzen. Das Vermögen, a priori zu denken und zu handeln, ist die einzige Bedingung der Möglichkeit des Ursprungs aller anderen Erscheinungen. Das Sollen würde auch gar keine Bedeutung haben“, N 5441. „Erkenntnisse a priori müssen gar nicht auf bestimmte Dinge (weil diese noch nicht gegeben sind), sondern auf allgemeine Vorstellungen von Dingen überhaupt gehen und also auf Anschauungen (nicht Empfindungen; denn diese sind es, wodurch etwas Bestimmtes gegeben wird) oder auf Gedanken überhaupt“, N 4636; vgl. Altpreuß. Mth. XIX—XXI. Vgl. Apperzeption (transzendale), Anschauungsformen, Idee, Transzendental, Verstand, Regel, Gesetz, Erfahrungsurteil, Angeboren, Axiom, Mathematik, Naturwissenschaft, Metaphysik, Ethik, Imperativ, Geschmacksurteil, Urteilskraft, Zweck.