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Annahme

Annahme. Der problematische (s. d.) Satz formuliert nur ein Urteil, „wovon es möglich ist, daß jemand es annehme“ (etwa nur auf einen Augenblick). Er drückt nur „logische Möglichkeit (die nicht objektiv ist)“ aus, d. h. „eine freie Wahl, einen solchen Satz gelten zu lassen, eine bloß willkürliche Aufnehmung desselben in den Verstand“, KrV tr. Anal. § 9, 4 (I 126—Rc 146). „Ich kann genügsamen Grund haben, etwas relativ anzunehmen (suppositio relativa), ohne doch befugt zu sein, es schlechthin anzunehmen (suppositio absoluta).“ So z. B. können wir Gott (s. d.) in Beziehung auf die Welt (in der „Idee“), zur Gewinnung größter systematischer Einheit derselben, annehmen und per analogiam als „Ursache“ des Weltganzen denken, ohne ihn als solchen erkennend bestimmen zu dürfen, da ja die Kategorien (s. d.) nur auf mögliche Erfahrungsobjekte anzuwenden sind, KrV tr. Dial. Anh. V. d. Endabsicht (I 572 f.—Rc 717 f.). „Das Urteil: Einige Körper sind einfach, mag immer widersprechend sein, es kann gleichwohl doch aufgestellt werden, um zu sehen, was daraus folgte, wenn es als Assertion, d. i. als Satz ausgesagt würde“, Üb. e. Entdeck. 1. Abs. A Anm. (V 3, 11 f.). In Ansehung des „praktischen Gebrauchs“ hat die Vernunft ein Recht, „etwas anzunehmen, was sie auf keine Weise im Felde der bloßen Spekulation ohne hinzureichende Beweisgründe vorauszusetzen befugt wäre, weil alle solche Voraussetzungen der Vollkommenheit der Spekulation Abbruch tun, um welche sich aber das praktische Interesse gar nicht bekümmert“, KrV tr. Meth. 1. H. 3. Abs. (I 646—Rc 795). Vgl. Fürwahrhalten, Postulat, Glaube, Hypothese, Urteil.