Abstraktion
Abstraktion. Es sollte heißen „von etwas abstrahieren“, nicht aber „etwas abstrahieren“. Ersteres meint, „daß man bei einem Begriffe auf anderes irgendwie mit ihm Verbundenes nicht acht habe“. Daher abstrahiert der Verstandesbegriff vom Sinnlichen und wird nicht von ihm abstrahiert, Mund. sens. § 6 (V 2, 99). Abstraktion ist „eine Aufhebung gewisser klarer Vorstellungen, welche man gemeiniglich darum anstellt, damit dasjenige, was übrig ist, desto klarer vorgestellt werde“. Die Abstraktion ist eine „negative Aufmerksamkeit“, ein „wahrhaftes Tun und Handeln“, Neg. Größ. 3. Abs. 1 (VI. 97). „Man abstrahiert nicht einen Begriff als gemeinsames Merkmal, sondern man abstrahiert in dem Gebrauche eines Begriffes von der Verschiedenheit desjenigen, was unter ihm enthalten ist. Die Chemiker sind allein im Besitz, etwas zu abstrahieren, wenn sie eine Flüssigkeit von anderen Materien ausheben, um sie besonders zu haben; der Philosoph abstrahiert von demjenigen, worauf er in einem gewissen Gebrauche des Begriffes nicht Rücksicht nehmen will... Die Unterschiede von abstrakt und konkret gehen nur den Gebrauch der Begriffe, nicht die Begriffe selbst an“, Üb. e. Entdeck. 1. Abs. B 1. Anm. (V 3, 18). Die Abstraktion ist ein Akt des Erkenntnisvermögens, „eine Vorstellung, deren ich mir bewußt bin, von der Verbindung mit anderen in einem Bewußtsein abzuhalten. — Man sagt daher nicht, etwas abstrahieren (absondern), sondern von etwas..“, Anthr. 1. T. § 3 (IV 17); vgl. Log. § 6 (IV 102f.). Es gibt eine willkürliche und unwillkürliche „Attention“ und Abstraktion, N 164, 170, 172, 174. Vgl. Abstrakt, Begriff.