Apodiktische Urteile
Apodiktische Urteile sind Urteile, in denen man das Bejahen oder Verneinen als notwendig ansieht. Man denkt sich hierbei den assertorischen Satz durch die Gesetze des Verstandes selbst bestimmt und daher als a priori etwas behauptend, so daß er logische Notwendigkeit hat, KrV tr. Anal. § 9,4 (I 126—Rc 145 f.); vgl. Log. § 30 (IV 119).