Kasualität
Kasualität. Hervorbringung der Zweckmäßigkeit durch Zufall (z. B. nach Epikur). Dieses System ist „offenbar ungereimt“, KU § 72 (II 255); vgl. Zweckmäßigkeit.
Kasualität. Hervorbringung der Zweckmäßigkeit durch Zufall (z. B. nach Epikur). Dieses System ist „offenbar ungereimt“, KU § 72 (II 255); vgl. Zweckmäßigkeit.