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Können

Können. Da die Vernunft gebietet, daß die sittlichen Handlungen geschehen sollen, so müssen sie auch geschehen können; sie müssen daher in der Geschichte des Menschen angetroffen werden können, KrV tr. Meth. 2. H. 2. Abs. (I 668—Rc 820 f.). „Du sollst, denn du kannst“ (vgl. Sollen). Der Mensch urteilt, „daß er etwas kann, darum weil er sich bewußt ist, daß er es soll, und erkennt in sich die Freiheit, die ihm sonst ohne das moralische Gesetz unbekannt geblieben wäre“ KpV 1. T. 1. B. 1. H. § 6 (II 39); vgl. 3. H. Kritische Beleuchtung... (II 123). Sich bewußt werden, daß man das Sittliche könne, weil unsere eigene Vernunft es als ihr Gebot anerkennt und sagt, daß man es solle, das heißt „sich gleichsam über die Sinnenwelt selbst gänzlich erheben“, ibid. 2. T. (II 201). Das Gebot: wir sollen bessere Menschen werden, befiehlt trotz des „Abfalls“ vom Guten; „folglich müssen wir es auch können, sollte auch das, was wir tun können, für sich allein unzureichend sein, und wir uns dadurch nur eines für uns unerforschlichen höheren Beistandes empfänglich machen“ Rel. 1. St. Allg. Anmerk. (IV 48). Die Pflicht gebietet uns nichts, „als was uns tunlich ist“, ibid. (IV 51). Aus dem Gebot der Pflicht schließt man, daß wir dem Sittengesetz treu sein können und daß unsere Willkür also frei ist, ibid. 3. Anm. (IV 54). Was der Mensch „auf den Geheiß seiner moralisch-gebietenden Vernunft will, das soll er, folglich kann er es auch tun (denn das Unmögliche wird ihm die Vernunft nicht gebieten)“, Anthr. 1. T. § 12 (IV 39 f.). — Zwischen Politik und Moral kann es keinen Streit geben. „Die Moral ist schon an sich selbst eine Praxis in objektiver Bedeutung“, und nachdem man dem Pflichtbegriff seine Autorität zugestanden hat, ist es ungereimt, noch sagen zu wollen, „daß man es doch nicht könne“, Z. ew. Fried. Anh. I (VI 151). Vgl. Sollen, Pflicht, Freiheit, Moralische Welt, Böse.