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Kopula

Kopula. Die Kopula („ist“ u. dgl.) bezeichnet die Beziehung der Vorstellungen (Begriffe) im Urteile auf die ursprüngliche (transzendentale) Apperzeption (s. d.) und die notwendige, objektive Einheit derselben, vermöge deren diese Vorstellungen „im Objekt selbst“, d. h. ohne Unterschied des Zustandes des Subjekts, verbunden sind, KrV tr. Anal. § 19 (I 158—Rc 189). Die Kopula ist in den kategorischen Urteilen „die Form, durch welche das Verhältnis (der Einstimmung oder des Widerstreites) zwischen Subjekt und Prädikat bestimmt und ausgedrückt wird“, Log. § 24 (IV 114). Vgl. Existenz, Urteil.