Klarheit
Klarheit. Klarheit ist nicht das Bewußtsein einer Vorstellung, sondern „eine Vorstellung ist klar, in der das Bewußtsein zum Bewußtsein des Unterschiedes derselben von anderen zureicht“. „Reicht diese zwar zur Unterscheidung, aber nicht zum Bewußtsein des Unterschiedes zu, so müßte die Vorstellung noch dunkel genannt werden“, KrV tr. Dial. 2. B. 1. H. 3. Anm. (1360 — Rc 445 f.). „Das Bewußtsein seiner Vorstellungen, welches zur Unterscheidung eines Gegenstandes vom anderen zureicht“, ist Klarheit. „Dasjenige aber, wodurch auch die Zusammensetzung der Vorstellungen klar wird“, heißt Deutlichkeit. Die letztere macht es allein, „daß eine Summe von Vorstellungen Erkenntnis wird; worin dann, weil eine jede Zusammensetzung mit Bewußtsein Einheit derselben, folglich eine Regel für jene voraussetzt, Ordnung in diesem Mannigfaltigen gedacht wird“. Die Verwirrung ist die Ursache der Undeutlichkeit. Die Deutlichkeit der Erkenntnis beruht auf der Ordnung, nach der die „Teilvorstellungen“ zusammengesetzt werden, Anthr. 1. T. § 6 (IV 26). „Bin ich mir der Vorstellung bewußt, so ist sie klar; bin ich mir derselben nicht bewußt, dunkel.“ Die klaren Vorstellungen sind deutlich oder undeutlich. Die Logik hat es nur mit klaren Vorstellungen zu tun, Log. Einl. V (IV 37). „Die Klarheit der Anschauungen ist von der Klarheit der Begriffe zu unterscheiden. Jene findet statt vor allem Begriff, wenigstens vor dem klaren; so ist es auch mit der Deutlichkeit“, N 179. Vgl. Deutlichkeit, Bewußtsein, Unbewußt.