Kanon der moralischen Beurteilung
Kanon der moralischen Beurteilung. Er lautet: „Man muß wollen können, daß eine Maxime unserer Handlung ein allgemeines Gesetz werde“, GMS 2. Abs. (III 47); vgl. Imperativ.
Kanon der moralischen Beurteilung. Er lautet: „Man muß wollen können, daß eine Maxime unserer Handlung ein allgemeines Gesetz werde“, GMS 2. Abs. (III 47); vgl. Imperativ.