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Grundsatz

Grundsatz. „Unmittelbar gewisse Urteile a priori können Grundsätze heißen, sofern andere Urteile aus ihnen erwiesen, sie selbst aber keinem anderen subordiniert werden können. Sie werden um deswillen auch Prinzipien (Anfänge) genannt“, Log. § 34 (IV 121). „Grundsätze sind entweder intuitive oder diskursive. — Die ersteren können in der Anschauung dargestellt werden und heißen Axiome (axiomata); die letzteren lassen sich nur durch Begriffe ausdrücken und können Akroame (acroamata) genannt werden“, ibid. § 35 (IV 121). „Analytische Prinzipien sind nicht Axiome, denn sie sind diskursiv. Und synthetische Prinzipien sind auch nur dann Axiome, wenn sie intuitiv sind“, ibid. § 36 (IV 122). Vgl. Prinzip, Axiom, [Grundsätze des reinen Verstandes](grundsätze des reinen verstandes).