Gemüt
Gemüt. „Unter Gemüt versteht man nur das die gegebenen Vorstellungen zusammensetzende und die Einheit der empirischen Apprehension bewirkende Vermögen (animus)“ Üb. d. Organ, d. Seele. An Sömmering 10. August 1795 1. Anm. (VIII 178). „Gemüt“ im Sinne von Bewußtsein (s. d.) an vielen Stellen der „Kritik der reinen Vernunft“. Das Gemüt (animus) des Menschen ist der „Inbegriff aller Vorstellungen, die in demselben Platz haben“. Es hat einen „Umfang“ (sphaera), der die drei „Grundstücke“: Erkenntnisvermögen, Gefühl der Lust und Unlust und Begehrungsvermögen befaßt, deren jedes in zwei Abteilungen, das Feld der „Sinnlichkeit“ und der „Intellektualität“, zerfällt („dem der sinnlichen oder intellektuellen Erkenntnis. Lust oder Unlust, und des Begehrens oder Verabscheuens“), Anthr. Ergänz, aus der Handschrift (IV 296). Vgl. Naturell, Herz.