Guter Wille
Guter Wille. „Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“ Eigenschaften wie: Mäßigung in Affekten und Leidenschaften, Selbstbeherrschung u. a. sind zwar in vieler Hinsicht gut, aber nicht ohne Einschränkung; „denn ohne Grundsätze eines guten Willens können sie höchst böse werden“. „Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zu Erreichung irgendeines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen, d. i. an sich gut und, für sich selbst betrachtet, ohne Vergleich weit höher zu schätzen als alles, was durch ihn zugunsten irgendeiner Neigung, ja, wenn man will, der Summe aller Neigungen, nur immer zustande gebracht werden könnte. Wenngleich durch eine besondere Ungunst des Schicksals, oder durch kärgliche Ausstattung einer stiefmütterlichen Natur es diesem Willen gänzlich an Vermögen fehlte, seine Absicht durchzusetzen; wenn bei seiner größten Bestrebung dennoch nichts von ihm ausgerichtet würde, und nur der gute Wille (freilich nicht etwa als ein bloßer Wunsch, sondern als die Aufbietung aller Mittel, soweit sie in unserer Gewalt sind) übrig bliebe: so würde er wie ein Juwel doch für sich selbst glänzen als etwas, das seinen vollen Wert in sich selbst hat. Die Nützlichkeit oder Fruchtlosigkeit kann diesem Werte weder etwas zusetzen noch abnehmen.“ Es liegt in der „Idee von dem absoluten Werte des bloßen Willens, ohne einigen Nutzen bei Schätzung desselben in Anschlag zu bringen“ etwas Befremdliches. Wäre aber die Vernunft für die Glückseligkeit als Zweck bestimmt, dann hätte die Natur ihre Veranstaltung damit sehr schlecht getroffen, denn die Wahl der Zwecke und Mittel wäre dann weit besser dem Instinkte überlassen worden. Die Vernunft muß also zu einem viel würdigeren Zwecke bestimmt sein. „Denn da die Vernunft dazu nicht tauglich genug ist, um den Willen in Ansehung der Gegenstände derselben und der Befriedigung aller unserer Bedürfnisse (die sie zum Teil selbst vervielfältigt) sicher zu leiten, als zu welchem Zwecke ein eingepflanzter Naturinstinkt viel gewisser geführt haben würde, gleichwohl aber uns Vernunft als praktisches Vermögen, d. i. als ein solches, das Einfluß auf den Willen haben soll, dennoch zugeteilt ist: so muß die wahre Bestimmung derselben sein, einen nicht etwa in anderer Absicht als Mittel, sondern an sich selbst guten Willen hervorzubringen, wozu schlechterdings Vernunft nötig war, wo anders die Natur überall in Austeilung ihrer Anlagen zweckmäßig zu Werke gegangen ist.“ „Dieser Wille darf also nicht das einzige und das ganze, aber er muß doch das höchste Gut und zu allem übrigen, selbst allem Verlangen nach Glückseligkeit, die Bedingung sein“; die „Gründung eines guten Willens“ ist ein Zweck, den nur die Vernunft bestimmt und dessen Erfüllung eine eigene „Zufriedenheit“ gewährt. Der Begriff der Pflicht (s. d.) enthält den Begriff eines „an sich selbst hochzuschätzenden und ohne weitere Absicht guten Willens, sowie er schon dem natürlichen gesunden Verstande beiwohnt“, GMS 1. Abs. (III 10—14). „Der Wille ist schlechterdings gut, der nicht böse sein, mithin dessen Maxime, wenn sie zu einem allgemeinen Gesetze gemacht wird, sich selbst niemals widerstreiten kann“, ibid. 2. Abs. (III 63); vgl. Imperativ, Gut. „Der Wille, dessen Maximen notwendig mit den Gesetzen der Autonomie zusammenstimmen, ist ein heiliger, schlechterdings guter Wille.“ Der gute Wille ist in der Idee der „eigentliche Gegenstand der Achtung“, ibid. (III 66 f.); vgl. Autonomie. Ein schlechterdings guter Wille ist derjenige, „dessen Maxime jederzeit sich selbst, als allgemeines Gesetz betrachtet, in sich enthalten kann“, ibid. 3. Abs. Begriff der Freiheit (III 75).