Geisteskräfte
Geisteskräfte. „Geisteskräfte sind diejenigen, deren Ausübung nur durch die Vernunft möglich ist. Sie sind sofern schöpferisch, als ihr Gebrauch nicht aus Erfahrung geschöpft, sondern a priori aus Prinzipien abgeleitet wird“, MST § 19 (IV 299). Vgl. Seelenvermögen.