Gedächtnis
Gedächtnis. „Das Gedächtnis ist von der bloß reproduktiven Einbildungskraft darin unterschieden, daß es die vormalige Vorstellung willkürlich zu reproduzieren vermögend, das Gemüt also nicht ein bloßes Spiel von jener ist.“ „Etwas bald ins Gedächtnis fassen, sich leicht worauf besinnen und es lange behalten, sind die formalen Vollkommenheiten des Gedächtnisses. Diese Eigenschaften sind aber selten beisammen.“ „Methodisch etwas ins Gedächtnis fassen (memoriae mandare) heißt memorieren.“ „Dieses Memorieren kann mechanisch oder ingeniös oder auch judiziös sein.“ Das zweite ist „eine Methode, gewisse Vorstellungen durch Assoziation mit Nebenvorstellungen, die an sich (für den Verstand) gar keine Verwandtschaft miteinander haben, z.B. Laute einer Sprache mit gänzlich ungleichartigen Bildern, die jenen korrespondieren sollen, dem Gedächtnis einzuprägen“. Das dritte ist das einer Tafel der Einteilung eines Systems (Topik). Eine „Gedächtniskunst“ (ars mnemonica) gibt es nicht, Anthr. 1. T. § 34 (IV 87 ff.). Das Gedächtnis ist „die Phantasie mit Bewußtsein“, „die Macht der Willkür über beliebige Einbildungen“. Es ist „darin von der Imagination unterschieden, daß bei dieser die Bilder in einem natürlichen Zusammenhange fließen, in jenem aber nach Willkür aufgeweckt werden, folglich mit Bewußtsein“, N 373. Vgl. Erinnerung, Reproduktion, Assoziation.