Tapferkeit
Tapferkeit ist „das Vermögen und der überlegte Vorsatz, einem starken, aber ungerechten Gegner Widerstand zu tun“, MST Einl. I (III 218). Tapferkeit ist „gesetzmäßiger Mut, in dem, was Pflicht gebietet, selbst den Verlust des Lebens nicht zu scheuen“. Mit der Furchtlosigkeit muß die moralische Untadelhaftigkeit verbunden sein, Anthr. 1. T. § 77 (IV 195). Vgl. Mut, Tugend, Krieg.