Talent
Talent. „Unter Talent (Naturgabe) versteht man diejenige Vorzüglichkeit des Erkenntnisvermögens, welche nicht von der Unterweisung, sondern der natürlichen Anlage des Subjekts abhängt.“ Sie sind der produktive Witz (s. d.), die Sagazität (s. d.) und die Originalität im Denken (Genie, s. d.), Anthr. 1. T. § 64 (IV 139 f.). Vgl. Anlage, Kultur, Urteilskraft, Frau.