Tatsache
Tatsache. „Gegenstände für Begriffe, deren objektive Realität (es sei durch reine Vernunft oder durch Erfahrung, und im ersteren Falle aus theoretischen oder praktischen Datis derselben, in allen Fällen aber vermittelst einer ihnen korrespondierenden Anschauung) bewiesen werden kann, sind (res facti) Tatsachen.“ Der Begriff der Tatsache wird hier weiter genommen als gewöhnlich. Schon eine „bloß mögliche“ Erfahrung gestattet von Gegenständen einer bestimmten Erkenntnisart zu reden. Tatsachen sind die mathematischen Eigenschaften der Größen (in der Geometrie), ferner Gegenstände möglicher (eigener oder fremder) Erfahrung. Endlich gibt es auch eine Vernunftidee, nämlich die der Freiheit (s. d.), „deren Realität sich durch praktische Gesetze der reinen Vernunft und diesen gemäß in wirklichen Handlungen, mithin in der Erfahrung dartun läßt“, deren Gegenstand also Tatsache ist, KU § 91 (II 342). Vgl. Objekt, Realität, Wirklichkeit, Erfahrung, [Quaestio facti](quaestio facti), Deduktion (transzendentale).