Wirklichkeit
Wirklichkeit. Der Begriff der Wirklichkeit gehört zu den Kategorien (s. d.) der Modalität (s. d.). Eines der Postulate (s. d.) des empirischen Denkens überhaupt lautet: „Was mit den materialen Bedingungen der Erfahrung (der Empfindung) zusammenhängt, ist wirklich“, KrV tr. Anal. 2. B. 2. H. 3. Abs. 4 (I 249—Rc 309). Dieses Postulat fordert Wahrnehmung, aber nicht gerade unmittelbar von dem Gegenstande selbst, sondern „Zusammenhang desselben mit irgendeiner wirklichen Wahrnehmung, nach den Analogien der Erfahrung, welche alle reale Verknüpfung in einer Erfahrung überhaupt darlegen“. „In dem bloßen Begriffe eines Dinges kann gar kein Charakter seines Daseins angetroffen werden.“ Die Frage ist zu stellen, „ob ein solches Ding uns gegeben sei, so daß die Wahrnehmung desselben vor dem Begriffe allenfalls vorhergehen könne“. Die Wahrnehmung, die den „Stoff zum Begriff“ hergibt, ist der einzige Charakter der Wirklichkeit. „Man kann aber auch vor der Wahrnehmung des Dinges, und also comparative a priori das Dasein desselben erkennen, wenn es nur mit einigen Wahrnehmungen nach den Grundsätzen der empirischen Verknüpfung derselben (der Analogien) zusammenhängt.“ So z. B. erkennen wir das Dasein einer alle Körper durchdringenden magnetischen Materie aus der Wahrnehmung des gezogenen Eisenfeiligs, obzwar uns doch eine unmittelbare Wahrnehmung dieses Stoffes nach der Beschaffenheit unserer Organe unmöglich ist, die zu wenig fein dazu sind. „Wo also Wahrnehmung und deren Fortgang nach empirischen Gesetzen hinreicht, dahin reicht auch unsere Erkenntnis vom Dasein der Dinge“, ibid. (I 254 f.—Rc 314 f.); vgl. Existenz, Möglichkeit. In Raum und Zeit ist die empirische Wahrheit (Realität, Wirklichkeit) der Erscheinungen genugsam gesichert und von der Verwandtschaft mit dem Traume hinreichend unterschieden, „wenn beide nach empirischen Gesetzen in einer Erfahrung richtig und durchgängig zusammenhängen“. „Wirklich“ ist alles, „was mit einer Wahrnehmung nach Gesetzen des empirischen Fortgangs in einem Kontext steht“, ibid. tr. Dial. 2 B. 2. H. 6. Abs. (I 439 f.—Rc 571); vgl. Objekt, Idealismus.
Die Wirklichkeit äußerer Gegenstände ist ebenso unmittelbar gewiß wie die des Ich (s. Außenwelt, Idealismus). Sie beruht auf dem „unmittelbaren Bewußtsein“ in der Wahrnehmung, welche (als äußere Wahrnehmung) „etwas Wirkliches im Raume“, d. h. äußere Erscheinung (s. d.) vorstellt. Wahrnehmung ist „Vorstellung einer Wirklichkeit“ Wirklich im Raume ist alles, was „in ihm vorgestellt wird“, und umgekehrt ist das in ihm Vorgestellte auch wirklich, d. h. „durch empirische Anschauung gegeben“. Die äußere Wahrnehmung beweist unmittelbar etwas Wirkliches im Raume oder ist vielmehr „das Wirkliche selbst“. Also „korrespondiert“ unseren äußeren Anschauungen etwas Wirkliches im Raume, der freilich selbst nur „in uns“ ist. Im einzelnen ist wirklich alles, „was mit einer Wahrnehmung nach empirischen Gesetzen zusammenhängt“, KrV 1. A. tr. Dial. 2. B. 1. H. 4. Paralogismus (I 745 ff.—Rc 454 ff.). Vgl. Realität, Existenz, Außenwelt, Idealismus, Idee, Wille, Zweck.