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Wohlgefallen

Wohlgefallen. Das Angenehme (s. d.) gefällt wohl in der Empfindung, das Schöne (s. Schönheit) in der Reflexion des reinen Geschmacksurteils (s. d.), das Gute in der Beurteilung durch die Vernunft. Das Angenehme führt ein „pathologisch-bedingtes (durch Anreize, stimulos)“, das Gute ein „reines praktisches Wohlgefallen“ mit sich. Das ästhetische Wohlgefallen ist unbekümmert um die Existenz des Gefallenden, haftet nur an dessen Beschaffenheit, KU § 5 (II 46 ff.). Das moralische Gesetz in seiner Macht ist der Gegenstand eines „reinen und unbedingten intellektuellen Wohlgefallens“. Das Gute gefällt als solches positiv, seiner ästhetischen Seite nach aber (in bezug auf die Sinnlichkeit) ist das Wohlgefallen negativ, d. h. wider dieses Interesse. Das intellektuelle, moralisch Gute muß also, ästhetisch beurteilt, nicht sowohl schön als vielmehr erhaben vorgestellt werden, ibid. 1. T. 1. Abs. Allg. Anmerk. zur Exposit. d. ästhet. Urt. (II 118 ff.). — Das ästhetische Wohlgefallen ist mitteilbar. „Wir haben ein Wohlgefallen an Dingen, die unsere Sinne rühren, weil sie unser Subjekt harmonisch affizieren und uns unser ungehindertes Leben oder die Belebung fühlen lassen.“ Die Ursache dieses Wohlgefallens liegt nicht im Objekt, sondern „in der individuellen oder auch spezifischen Beschaffenheit unseres Subjekts“, ist mithin „nicht notwendig und allgemeingültig“. Hingegen enthalten „die Gesetze, welche die Freiheit der Wahl in Ansehung alles dessen, was gefällt, mit sich selbst in Einstimmung bringen“, für jedes vernünftige begehrende Wesen den Grund eines „notwendigen Wohlgefallens“. Daher müssen wir am Dasein des Guten ein Wohlgefallen haben, es kann uns nicht gleichgültig sein wie die Schönheit, Lose Bl. 6. Vgl. Gefühl, Schönheit, Vergnügen, Spiel.