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Wert

Wert. Von dem „relativen“ Wert einer Sache (Nützlichkeit, relatives Gut) ist der „absolute“ Wert zu unterscheiden. Absoluter Wert, der über allen Preis (s. d.) erhaben ist, ist „Würde“ (s. d.) und kommt nur dem guten Willen, der sittlichen Persönlichkeit, die Selbstzweck ist, zu. Der gute Wille ist „an sich gut“ und das höchst zu Schätzende, als etwas, was „seinen vollen Wert in sich selbst hat“, abgesehen von aller „Nützlichkeit“, GMS 1. Abs. (III 11). Der bloße gute Wille hat „absoluten Wert“, ohne daß er als Mittel zu einem Zweck in Betracht kommt; er ist zwar nicht das einzige, aber doch das „höchste“ Gut, ist „an sich selbst hochzuschätzen“, ibid. (III 12 ff.); vgl. 2. Abs. (III 50). Gibt es etwas, „dessen Dasein an sich selbst einen absoluten Wert hat, was, als Zweck an sich selbst, ein Grund bestimmter Gesetze sein könnte“, so würde nur in ihm der Grund eines praktischen Gesetzes (s. Imperativ) liegen. Ein solcher „Zweck an sich selbst“ ist der Mensch (das vernünftige Wesen). „Alle Gegenstände der Neigungen haben nur einen bedingten Wert; denn wenn die Neigungen und darauf gegründete Bedürfnisse nicht wären, so würde ihr Gegenstand ohne Wert sein.“ Der „Wert aller durch unsere Handlung zu erwerbenden Gegenstände“ ist „jederzeit bedingt“. Hingegen haben vernünftige Wesen, Personen, weil sie Zwecke an sich sind, „absoluten“ Wert. während Sachen nur „relativen Wert“ haben, ibid. 2. Abs. (III 58 ff.). Die sittliche Gesetzgebung selbst hat Würde, d. h. „unbedingten, unvergleichbaren Wert“, ibid. (III 62). Moralität (gute Gesinnung) macht den absoluten Wert des Menschen aus, ibid. (III 66); vgl. 3. Abs. (III 78 u. 84); KpV 1. T. 1. B. 3. H. (II 95); 2. T. (II 194). Ohne vernünftige Wesen würde das Dasein einer Welt keinen Wert haben, da dann kein Wesen existierte, das von einem Wert den mindesten Begriff hätte, KU § 87 (II 320). Der Mensch gibt nur durch das, was er in Freiheit tut, seinem Dasein einen absoluten Wert, ibid. § 4 (II 45). Nur als moralisches Wesen hat der Mensch solchen Wert, ist er „Endzweck“ (s. d.) der Schöpfung, ibid. § 86 (II 312 ff.). Daß der Mensch sich durch seinen Verstand selbst Zwecke setzen kann, gibt ihm nur einen „äußeren“ Wert seiner „Brauchbarkeit“ vor anderen Menschen. Als Person aber, als „Subjekt einer moralisch-praktischen Vernunft“ hat er einen „absoluten inneren Wert“, durch den er jedem vernünftigen Weltwesen gleichgestellt ist, MST §§ 11 u. 15 (III 285 ff. u. 294); vgl. §§ 20 u. 36 (III 300 u. 316 f.): „Wert der Menschheit“ in der Person; Anthr. 2. T. A III (IV 235). Vgl. Würde, Gut, Persönlichkeit, Menschheit, Preis, Geld, Nützlichkeit, Leben (menschliches), Endzweck, Pflicht, Guter Wille.