Wunsch
Wunsch. „Das Begehren ohne Kraftanwendung zur Hervorbringung des Objekts ist der Wunsch. Dieser kann auf Gegenstände gerichtet sein, zu deren Herbeischaffung das Subjekt sich selbst unvermögend fühlt, und ist dann ein leerer (müßiger) Wunsch“, Anthr. 1. T. § 73 (IV 183).