Wesen
Wesen. „Wesen“ ist „das erste innere Prinzip alles dessen, was zur Möglichkeit eines Dinges gehört“, Anfangsgr. d. Naturw. Vorr. 1. Anm. (VII 189). Das „logische Wesen, nämlich das, was die ersten constitutiva eines gegebenen Begriffs ausmacht“ und die Attribute dieses Wesens kann man durch Zergliederung des Begriffs in alles das, was man darunter denkt, leicht finden; aber das „Realwesen (die Natur), d. i. der erste innere Grund alles dessen, was einem gegebenen Dinge notwendig zukommt“, ist unerkennbar (z. B. das Realwesen der Materie, von Raum und Zeit und deren Dimensionen, deren erster Grund unerforschlich ist), An Reinhold 12. Mai 1789. „Der Inbegriff aller wesentlichen Stücke eines Dinges oder die Hinlänglichkeit der Merkmale desselben der Koordination oder der Subordination nach ist das Wesen.“ Es handelt sich hier aber nicht um das „Real- oder Naturwesen“ der Dinge, sondern nur um das „logische“ Wesen. Dazu gehört „weiter nichts, als die Erkenntnis aller der Prädikate, in Ansehung deren ein Objekt durch seinen Begriff bestimmt ist; anstatt daß zum Realwesen des Dinges (esse rei) die Erkenntnis derjenigen Prädikate erfordert wird, von denen alles, was zu seinem Dasein gehört, als Bestimmungsgründen, abhängt“. Das logische Wesen ist „nichts anderes als der erste Grundbegriff aller notwendigen Merkmale eines Dinges (esse conceptus)“, Log. Einl. VIII (IV 67 f.). „Der komplette Grundbegriff von einem Dinge ist das Wesen“, N 4800. „Das logische Wesen ist der subjektive Grundbegriff und gilt nicht für alle, ist auch wandelbar: das Realwesen ist objektiv“, N 3966. „Die Erkenntnis des logischen Wesens erwirbt sich bloß analytisch, die des Realwesens synthetisch“, N 4016. „Wesen ist der erste logische Grund der inneren Bestimmungen“, N 4094; vgl. 4097, 5430 ff.; vgl. Vorles. über Metaphys. S. 38. Vgl. Natur, Gott.
Wenn auch die Dinge an sich (s. d.) unerkennbar sind, so ist doch das Wesen der Dinge als Gegenstände möglicher Erfahrung (Erscheinungen) prinzipiell immer genauer bestimmbar (vgl. Inneres, Natur). Zu unterscheiden sind die „Weltwesen“ als „Sinnenwesen“ und „Vernunftwesen“. Der Mensch (s. d.) z. B. ist an sich ein Vernunftwesen, eine Person (s. d.) und hat als solche inneren Wert, Würde (s. d.). Sofern die Dinge als Gegenstände einer nichtsinnlichen Erkenntnis gedacht werden, heißen sie „Verstandeswesen“ (s. Noumenon, Intelligibel).