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Wille

Wille. Der Wille ist das Vermögen der Zwecke, das Vermögen, sein Begehren durch Begriffe, durch Zweckvorstellungen bestimmen zu lassen, das Vermögen, sich durch eine Regel leiten zu lassen. Er ist eine Wirksamkeit des Intellekts, ist die [praktische Vernunft](praktische vernunft) (s. d.) selbst. Das Wollen als durch sinnliche oder Verstandes-Motive bestimmt, ist psychologisch determiniert. Als durch reine praktische Vernunft, durch Ideen, die sittliche Norm geleitet, ist der Wille an sich frei, wenn auch die einzelnen Willenshandlungen mit anderen in kausal-notwendige Verknüpfung zu bringen sind (s. Freiheit). Der „reine“ Wille ist der Wille, der von allen Neigungen, Interessen usw. (aller „Materie“ des Wollens) unabhängig, aus der eigenen Gesetzgebung der Vernunft, durch apriorische Prinzipien, welche die bloße „Form“ des Wollens betreffen, bestimmt ist. Widerspruchslosigkeit, Einstimmigkeit, Allgemeingültigkeit des Willens ist das Prinzip der Sittlichkeit (s. d.). Der „gute“ Wille ist durch seine Form, ohne Bezug auf Zwecke gut. Er hat absoluten Wert (s. d.).

„Ein jedes Ding der Natur wirkt nach Gesetzen. Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Prinzipien, zu handeln, oder einen Willen. Da zur Ableitung der Handlungen von Gesetzen Vernunft erfordert wird, so ist der Wille nichts anderes als praktische Vernunft.“ „Wenn die Vernunft den Willen unausbleiblich bestimmt, so sind die Handlungen eines solchen Wesens, die als objektiv notwendig erkannt werden, auch subjektiv notwendig, d. i. der Wille ist ein Vermögen, nur dasjenige zu wählen, was die Vernunft unabhängig von der Neigung als praktisch notwendig, d. i. als gut erkennt.“ Bestimmt aber die Vernunft für sich allein den Willen nicht hinlänglich, ist der Wille nicht völlig der Vernunft gemäß, so ist die Bestimmung eines solchen Willens gemäß objektiven Gesetzen eine „Nötigung“. GMS 2. Abs. (III 34); vgl. Sollen, Imperativ. Der Wille ist ein Vermögen, „der Vorstellung gewisser Gesetze gemäß sich selbst zum Handeln zu bestimmen“, ibid. (III 51); vgl. Zweck. „Der Wille ist eine Art von Kausalität lebender Wesen, sofern sie vernünftig sind“, ibid. 3. Abs. Begriff der Freiheit (III 74); vgl. Freiheit, Autonomie, Guter Wille. Der Wille ist das „Begehrungsvermögen, sofern es nur durch Begriffe, d. i. der Vorstellung eines Zwecks gemäß zu handeln, bestimmbar ist“, KU § 10 (II 59). Er ist das Vermögen der Zwecke (s. d.). „Das Begehrungsvermögen, dessen innerer Bestimmungsgrund, folglich selbst das Belieben in der Vernunft des Subjekts angetroffen wird, heißt der Wille. Der Wille ist also das Begehrungsvermögen, nicht sowohl (wie die Willkür) in Beziehung auf die Handlung, als vielmehr auf den Bestimmungsgrund der Willkür zur Handlung betrachtet, und hat selber für sich eigentlich keinen Bestimmungsgrund, sondern ist, sofern sie die Willkür bestimmen kann, die praktische Vernunft selbst“, MS Einl. I (III 14). Wille ist „das Begehrungs vermögen, sofern es unter der Vorstellung einer Regel bestimmbar ist“ Lose Bl. G 9. Wille ist die „Kausalität des Verstandes, die Gegenstände seiner Vorstellungen wirklich zu machen“, Vorles. über d. philos. Religionslehre S. 110. Vgl. Begehren, Motiv.