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Sittlichkeit

Sittlichkeit. Das Kriterium der Sittlichkeit besteht nicht im Erfolge oder Zwecke des Handelns, sondern in der Beschaffenheit der Gesinnung, des Willens selbst. Gut ist der Wille nicht durch einen Zweck, den das Handeln verfolgt, sondern durch seine Form selbst. Der sittlich-gute Wille ist der von der reinen praktischen Vernunft geleitete Wille oder er ist als Prinzip identisch mit dieser Vernunft, deren Ausfluß die sittlichen Willensakte sind. In dieser Vernunft ist das Sittliche a priori gegründet, es entspringt der ureigenen Gesetzgebung des vernünftig-wollenden Bewußtseins, der Autonomie (s. d.) desselben. Die reine, sittlich-gesetzgebende Vernunft ist als solche — als Quelle zeitlos geltender Normen — etwas Übersinnliches, Intelligibles, ein „Noumenon“ (s. d.), das dem Menschen als seiner Erscheinung ein Sollen, ein Gebot, eine Pflicht (s. d.) vorschreibt. Dieses Gebot flößt dem Menschen Achtung (s. d.) ein. Das Sittengesetz — das Prinzip der besonderen ethischen Normen, die Voraussetzung und Grundlage derselben — formuliert sich als kategorischer Imperativ (s. d.), als für alle sittliche Erfahrung unbedingt geltender praktisch-synthetischer Grundsatz a priori. Diesem Grundsatz gemäß ist nur das Wollen als sittlich gut zu bestimmen, dessen Maxime als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gedacht werden kann. Nicht bloß muß das Wollen widerspruchsfrei sein, es muß auch auf etwas sich richten, was für jedes menschliche (vernünftige) Wesen gilt, gleichsam im Namen desselben auch gewollt werden könnte (was gleichsam für ein „praktisches Bewußtsein überhaupt“ — dieser Ausdruck kommt bei Kant nicht vor — gilt). Sittliches Wollen ist Wollen in der Richtung idealer Einheit des Wollens der Menschen. Die ideale Gesetzgebung, als deren Prinzip sich unsere Willensmaxime muß dartun lassen können, ist eine solche, bei welcher auch der Wille der Mitmenschen berücksichtigt ist, so daß nicht bloß wir selbst, sondern auch die anderen als frei wollende, vernünftige, gesetzgebende Wesen, d. h. Persönlichkeiten zur Geltung kommen. Als solche sind sie nicht bloße Mittel zu einem Zweck, sondern selbst Zwecke, und so ergibt sich die Form des kategorischen Imperativs, die Menschheit in jedem nicht bloß als Mittel zu behandeln. Im sittlichen Wollen setzen wir uns in eine ideale Gemeinschaft mit den anderen Vernunftwesen, in ein „Reich der Zwecke“ (s. d.), in eine „intelligible Welt“ (s. d.); das sittliche Wollen ist also von vornherein auf eine Gemeinschaft bezogen, es ist gemeinschaftsgründend (ohne aber etwa historisch-soziologisch abgeleitet zu werden). Von der Legalität, dem bloß Pflichtmäßigen, ist die Moralität (s. d.), der Wille zur Pflicht um dieser selbst willen, unabhängig von Interessen und Neigungen („Rigorismus“) zu unterscheiden. Moralität ist durch die „Würde“ der Persönlichkeit gefordert. Die Sittlichkeit erweckt das Gefühl der Achtung (s. d.), ist etwas Erhabenes, Wunderbares, bekundet den übersinnlichen Kern unseres Wesens (vgl. Freiheit).

Wahre („echte“) Tugend beruht nur auf Grundsätzen. „Diese Grundsätze sind nicht spekulative Regeln, sondern das Bewußtsein eines Gefühls, das in jedem menschlichen Busen lebt und sich viel weiter als auf die besonderen Gründe des Mitleidens und der Gefälligkeit erstreckt. Ich glaube, ich fasse alles zusammen, wenn ich sage: es sei das Gefühl von der Schönheit und der Würde der menschlichen Natur. Das erstere ist ein Grund der allgemeinen Wohlgewogenheit, das zweite der allgemeinen Achtung.“ Da das „allgemeine moralische Gefühl“ über die meisten Herzen geringe Macht ausübt, so hat die Vorsehung „hilfeleistende Triebe als Supplemente der Tugend“ in uns gelegt, die auch ohne Grundsätze bewegen. Mitleid (s. d.) und Gefälligkeit sind solche „adoptierte Tugenden“. Sie sind „schön und reizend“, während die echte Tugend „erhaben und ehrwürdig“ ist; jene zeugen von einem „guten“, diese von einem „edlen“ Herzen, von Rechtschaffenheit. Zu jener „moralischen Sympathie“ kommen noch das Gefühl der Ehre und der Scham als Triebfedern, Schön u. Erh. 2. Abs. (VIII 16 f.).

„Wenn wir äußere Dinge auf unser Bedürfnis beziehen, so können wir dieses nicht tun, ohne uns zugleich durch eine gewisse Empfindung gebunden und eingeschränkt zu fühlen, die uns merken läßt, daß in uns gleichsam ein fremder Wille wirksam sei und unser eigenes Belieben die Bedingung von äußerer Beistimmung nötig habe. Eine geheime Macht nötigt uns, unsere Absicht zugleich auf anderer Wohl oder nach fremder Willkür zu richten, ob dieses gleich öfters ungern geschieht und der eigennützigen Neigung stark widerstreitet, und der Punkt, wohin die Richtungslinien unserer Triebe zusammenlaufen, ist also nicht bloß in uns, sondern es sind noch Kräfte, die uns bewegen, in dem Willen anderer außer uns.“ „Dadurch sehen wir uns in den geheimsten Beweggründen abhängig von der Regel des allgemeinen Willens, und es entspringt daraus in der Welt aller denkenden Naturen eine moralische Einheit und systematische Verfassung nach bloß geistigen Gesetzen.“ „Sollte es nicht möglich sein, die Erscheinung der sittlichen Antriebe in den denkenden Naturen, wie solche sich aufeinander wechselweise beziehen, ... als die Folge einer wahrhaft tätigen Kraft, dadurch geistige Naturen ineinander einfließen, vorzustellen, so daß das sittliche Gefühl diese empfundene Abhängigkeit des Privatwillens vom allgemeinen Willen wäre und eine Folge der natürlichen und allgemeinen Wechselwirkung, dadurch die immaterielle Welt ihre sittliche Einheit erlangt, indem sie sich nach den Gesetzen dieses ihr eigenen Zusammenhanges zu einem System von geistiger Vollkommenheit bildet?“ „Alle Moralität der Handlungen kann nach der Ordnung der Natur niemals ihre vollständige Wirkung in dem leiblichen Leben des Menschen haben, wohl aber in der Geisterwelt nach pneumatischen Gesetzen.“ „Wenn denn endlich durch den Tod die Gemeinschaft der Seele mit der Körperwelt aufgehoben worden, so würde das Leben in der anderen Welt nur eine natürliche Fortsetzung derjenigen Verknüpfung sein, darin sie mit ihr schon in diesem Leben gestanden war, und die gesamten Folgen der hier ausgeübten Sittlichkeit würden sich dort in den Wirkungen wiederfinden, die ein mit der ganzen Geisterwelt in unauflöslicher Gemeinschaft stehendes Wesen schon vorher daselbst nach pneumatischen Gesetzen ausgeübt hat“, Träume 1. T. 2. H. (V 2, 23 ff.). „Wie? ist es denn nur darum gut, tugendhaft zu sein, weil es eine andere Welt gibt, oder werden die Handlungen nicht vielmehr dereinst belohnt werden, weil sie an sich selbst gut und tugendhaft waren? Enthält das Herz des Menschen nicht unmittelbare sittliche Vorschriften...?“, ibid. 2. T. 3. H. (V 2, 68 f.).

„Ich nehme an, daß es wirklich reine moralische Gesetze gebe, die völlig a priori (ohne Rücksicht auf empirische Beweggründe, d. i. Glückseligkeit) das Tun und Lassen, d. i. den Gebrauch der Freiheit eines vernünftigen Wesens überhaupt bestimmen, und daß diese Gesetze schlechterdings (nicht bloß hypothetisch unter Voraussetzung anderer empirischer Zwecke) gebieten und also in aller Absicht notwendig sind.“ Nicht nur auf „die Beweise der aufgeklärtesten Moralisten“, auch auf „das sittliche Urteil eines jeden Menschen“ stützt sich diese Annahme. Die Sittlichkeit macht ein „System“ aus; mit diesem ist das System der Glückseligkeit (s. d.) in der Idee nur, bzw. in der moralischen (s. d.), intelligibien Welt verbunden, im Ideal des höchsten Guts, KrV tr. Meth. 2. H. 2. Abs. (I 668 ff.—Rc 820 ff.). Die moralischen Gesetze könnten nicht „Gebote“ sein, „wenn sie nicht a priori angemessene Folgen mit ihrer Regel verknüpften, und also Verheißungen und Drohungen bei sich führten“. Dieses können sie nicht tun, wenn sie nicht in einem notwendigen Wesen, als dem höchsten (ursprünglichen) Gut (s. d.) liegen, welches eine solche zweckmäßige Einheit allein möglich macht, ibid. (I 671—Rc 824); vgl. Gott. Das „System der sich selbst lohnenden Moralität“ ist „nur eine Idee, deren Ausführung auf der Bedingung beruht, daß jedermann tue, was er soll, d. 1. alle Handlungen vernünftiger Wesen so geschehen, als ob sie aus einem obersten Willen, der alle Privatwillkür in sich oder unter sich befaßt, entsprängen“, ibid. (I 670—Rc 822).

Bei dem, was moralisch gut sein soll, „ist es nicht genug, daß es dem sittlichen Gesetze gemäß sei, sondern es muß auch um desselben willen geschehen; widrigenfalls ist jene Gemäßheit nur sehr zufällig und mißlich, weil der unsittliche Grund zwar dann und wann gesetzmäßige, mehrmalen aber gesetzwidrige Handlungen hervorbringen wird“ GMS Vorr. (III 6). Moralität (s. d.) besteht in der „Beziehung aller Handlung auf die Gesetzgebung, dadurch allein ein Reich der Zwecke möglich ist“. „Diese Gesetzgebung muß aber in jedem vernünftigen Wesen selbst angetroffen werden und aus seinem Willen entspringen können, dessen Prinzip also ist: keine Handlung nach einer anderen Maxime zu tun als so, daß es auch mit ihr bestehen könne, daß sie ein allgemeines Gesetz sei, und also nur so, daß der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne.“ Die Pflicht ist die praktische Notwendigkeit, nach diesem Prinzip zu handeln. Moralität ist „die Bedingung, unter der allein ein vernünftiges Wesen Zweck an sich selbst sein kann; weil nur durch sie es möglich ist, ein gesetzgebend Glied im Reiche der Zwecke zu sein“. „Also ist die Sittlichkeit und die Menschheit, sofern sie derselben fähig ist, dasjenige, was allein Würde hat“, GMS 2. Abs. (III 60 f.). Moralität ist „das Verhältnis der Handlungen zur Autonomie des Willens, das ist zur möglichen allgemeinen Gesetzgebung, durch die Maximen desselben“, ibid. (III 66); vgl. KU § 29 Allg. Anmerk. (II 123).

Die Moral, „sofern sie auf dem Begriffe des Menschen als eines freien, ebendarum aber auch sich selbst durch seine Vernunft an unbedingte Gesetze bindenden Wesens gegründet ist“, bedarf „weder der Idee eines anderen Wesens über ihm, um seine Pflicht zu erkennen, noch einer anderen Triebfeder als des Gesetzes selbst, um sie zu beobachten“. Da ihre Gesetze „durch die bloße Form der allgemeinen Gesetzmäßigkeit der danach zu nehmenden Maximen als oberster (selbst unbedingter) Bedingung aller Zwecke“ verbinden, so bedarf sie „keines materialen Bestimmungsgrundes der freien Willkür, das ist keines Zweckes, weder um, was Pflicht sei, zu erkennen, noch dazu, daß sie ausgeübt werde, anzutreiben“, sondern sie kann und soll, „wenn es auf Pflicht ankommt, von allen Zwecken abstrahieren“, Rel. Vorr. zur 1. A. (IV l f.). Die Moral bedarf zum Rechthandeln keines Zweckes, aber aus ihr geht doch ein Zweck hervor, der in der Idee des höchsten Gutes (s. d.) zur Fixierung gelangt. Dieser Zweck (s. d.) setzt schon sittliche Grundsätze voraus. Daß jeder sich das höchste in der Welt mögliche Gut zum Endzwecke machen solle, ist „ein synthetischer praktischer Satz a priori, und zwar ein objektivpraktischer, durch die reine Vernunft aufgegebener, weil er ein Satz ist, der über den Begriff der Pflichten in der Welt hinausgeht und eine Folge derselben (einen Effekt) hinzutut, der in den moralischen Gesetzen nicht enthalten ist und daraus also analytisch nicht entwickelt werden kann“, ibid. 2. Anm. (IV 5). Moral führt durch die Idee des höchsten Gutes, des Endzwecks zur Religion (vgl. Ethik, Gott). Das moralische Gesetz ist für sich selbst im Urteile der Vernunft eine Triebfeder; „wer es zu seiner Maxime macht, ist moralisch gut“, Rel. 1. St. Anmerk. (IV 23). Der reife Mensch gehorcht dem Gesetz, das er sich selbst vorschreibt, „das er aber auch zugleich als den ihm durch die Vernunft geoffenbarten Willen des Weltherrschers ansehen muß, der alle unter einer gemeinschaftlichen Regierung unsichtbarer Weise in einem Staate verbindet, welcher durch die sichtbare Kirche vorher dürftig vorgestellt und vorbereitet war“, ibid. 3. St. 1. Abt. VII (IV 140).

Die sittlichen Begriffe und Gesetze haben ihren Ursprung in einem „reinen Willen“ in uns, MS Einl. IV (III 24). Sittlichkeit hat ihre Geltung unabhängig von der Erfahrung. Auch wenn es in der Welt nicht einen einzigen Fall wahrer Tugend gäbe, würde die Vernunft unnachläßlich gebieten, was geschehen soll, weil die Pflicht (s. d.) als solche „vor aller Erfahrung in der Idee einer den Willen durch Gründe a priori bestimmenden Vernunft liegt“, GMS 2. Abs. (III 27 f.). Das Sittengesetz gilt nicht bloß für Menschen, sondern für alle „vernünftigen Wesen überhaupt“, „nicht bloß unter zufälligen Bedingungen und mit Ausnahmen, sondern schlechterdings notwendig“. Jedes „Beispiel“ „muß selbst nach Prinzipien der Moralität beurteilt werden, ob es auch würdig sei, zum ursprünglichen Beispiele, d. i. zum Muster zu dienen, keineswegs aber kann es den Begriff derselben zuoberst an die Hand geben“. „Nachahmung findet im Sittlichen gar nicht statt, und Beispiele dienen nur zur Aufmunterung“, ibid. (III 28 f.). Der echte oberste Grundsatz der Sittlichkeit muß „unabhängig von aller Erfahrung bloß auf reiner Vernunft beruhen“, ibid. (III 29). Die sittlichen Prinzipien gründen sich nicht auf die Eigenheiten der menschlichen Natur, sondern gelten für sich a priori, ibid. 1. Anm. (III 31). Moralische Gesetze gelten „für jedes vernünftige Wesen überhaupt“ und sind schon „aus dem allgemeinen Begriffe eines vernünftigen Wesens überhaupt abzuleiten“, ibid. (III 33). — Der „Kanon der moralischen Beurteilung überhaupt“ ist: „man muß wollen können, daß eine Maxime unserer Handlung ein allgemeines Gesetz werde“, ibid. (III 47). Das besagt der kategorische Imperativ (s. d.). Der sittlich [gute Wille](gute wille) (s. d.) ist „an sich gut“, ohne Beziehung auf einen Zweck, rein durch seine Form. Diese besteht in Bestimmung durch die Vernunft allein, im Wollen der Pflicht (s. d.) um ihrer selbst willen, aus „Achtung“ (s. d.) vor dem Gesetz, aus dem Willen zur Gesetzmäßigkeit des Wollens selbst, ibid. 1. Abs. (III 10 ff.).

Diejenige „Ungebundenheit, dadurch ich wollen kann, was meinem Willen selbst zuwider ist“ und daß ich „keinen sicheren Grund habe, auf mich selbst zu rechnen“, muß mir höchst mißfällig sein. So wird a priori „ein Gesetz als notwendig erkannt werden müssen, nach welchem die Freiheit auf die Bedingungen restringiert wird, unter denen der Wille mit sich selbst zusammen stimmt“. Diese Gesetze bestimmen den reinen Willen, der allem empirischen vorausgeht, und bestimmen ein „reines praktisches Gut“ als das höchste „formale“ Gut, das in unserer Gewalt ist. Was gegen dieses Gesetz streitet, streitet gegen das „Prinzip der Selbstzufriedenheit“ als Bedingung der Glückseligkeit, z. B. die Lüge. Dieses moralische Gesetz besteht in der „Übereinstimmung der natürlichen Begierden mit der Natur seiner selbst“, folglich in der „Idee eines allgemeinen Willens mit den Bedingungen, unter denen ein solcher, der jeden besonderen unter sich enthält und einschränkt, möglich ist“. Ohne diese Einheit wäre die Freiheit das größte Übel; mit ihr ist sie das „größte und eigentlich absolute Gute in jedem Verhältnisse“. „Die Idee des allgemeinen Willens, hypostasiert, ist das höchste selbständige Gut, das zugleich der zureichende Quell aller Glückseligkeit ist, das Ideal von Gott“, Lose Bl. 6. „Moralität ist die Gesetzmäßigkeit der freien Bestimmung seiner selbst.“ „Einschränkung der Freiheit durchs notwendige Gesetz ist Moralität, aber auch durch gesetzlichen äußern Zwang Legalität“, ibid. E 60. „Die Moralität ist die innere Gesetzmäßigkeit der Freiheit, sofern sie nämlich sich selbst ein Gesetz ist. Wenn wir von aller Neigung abstrahieren, so sind doch Bedingungen übrig, unter denen allein die Freiheit mit sich selbst stimmen kann: 1. daß der Gebrauch derselben mit der Bestimmung seiner eigenen Natur, 2. mit anderen Zwecken, sofern sie im Ganzen harmonieren, 3. mit anderer Freiheit überhaupt unter einer allgemein gültigen Bedingung zusammenstimme“, ibid. E 62. „Wenn gefragt wird, warum wir die Qualifikation einer Maxime zur allgemeinen Gesetzgebung zur Bedingung unserer Befugnis annehmen sollen, so läßt sich davon kein Grund weiter angeben: es ist res facti, daß dieses Gesetz in uns, und zwar das oberste ist. Es kann nur gezeigt werden, daß, weil es ein Gesetz der Freiheit überhaupt ist, die Vernunft als Prinzip aller Gesetze ohne alles Prinzip sein würde“, ibid. E 3. Vgl. [Gesetze (praktische)](gesetze (praktische)), Pflicht, Autonomie, Imperativ, Gesinnung, Moralisches Gefühl, Moralische Welt, Achtung, Kritik der praktischen Vernunft, Persönlichkeit, Menschheit, Würde, Reich der Zwecke, Tugend, Sollen, Moralismus, Rigorismus, Formalismus, Gut, [Wille (guter)](wille (guter)), Glückseligkeit, Ethikotheologie, Religion, Moralisierung, Böse, Ethik, Moral, Schönheit.