Satz
Satz. „Ein assertorisches Urteil ist ein Satz.“ Die Logiker „tun gar nicht recht daran, daß sie einen Satz durch ein mit Worten ausgedrücktes Urteil definieren“; denn „wir müssen uns auch zu Urteilen, die wir nicht für Sätze ausgeben, in Gedanken der Worte bedienen“. Im „bedingten Satze“ ist „ein Verhältnis zweier Urteile, deren keines ein Satz ist, sondern nur die Konsequenz des letzteren (des consequens) aus dem ersteren (antecedens) macht den Satz aus“, Üb. e. Entdeck. 1. Abs. A. Anm. (V 3, 11 f.). „Auf dem Unterschiede zwischen problematischem und assertorischem Urteilen beruht der wahre Unterschied zwischen Urteilen und Sätzen, den man sonst fälschlich in den bloßen Ausdruck durch Worte, ohne die man ja überall nicht urteilen könnte, zu setzen pflegt. Im Urteile wird das Verhältnis verschiedener Vorstellungen zur Einheit des Bewußtseins bloß als problematisch gedacht, in einem Satze hingegen als assertorisch.“ „Ehe ich einen Satz habe, muß ich doch erst urteilen; und ich urteile über vieles, was ich nicht ausmache, welches ich aber tun muß, sobald ich ein Urteil als Satz bestimme“, Log. § 30 (IV 119 f.). Vgl. Urteil, Annahme.