Schönheit
Schönheit. „Die sinnliche Form einer Erkenntnis gefällt entweder als ein Spiel der Empfindung oder als eine Form der Anschauung oder als ein Mittel zum Begriffe des Guten. Das erste ist Reiz, das zweite das sinnliche Schöne, das dritte die selbständige Schönheit“, N 639. „Die selbständige Schönheit muß sich auf einem beständigen principio gründen; nun ist keine Erkenntnis unveränderlich als die, so da zeigt, was die Sache ist; folglich ist sie eine Vereinigung mit Vernunft“, N 635. „Ob nicht Schönheit und Vollkommenheit, mithin die Ursachen derselben sowohl als die Regeln sie zu beurteilen, in geheimer Verbindung stehen? Z. E. ein schöner Mensch hat oft eine gute Seele“, N 622. „Die innere Vollkommenheit einer Sache hat eine natürliche Beziehung auf Schönheit. Denn die Subordination des Mannigfaltigen unter einen Zweck erfordert eine Koordination desselben nach gemeinschaftlichen Gesetzen. Daher ist dieselbe Eigenschaft, wodurch ein Gebäude schön ist, auch zu seiner Bonität zuträglich“, N 628. „Die Schönheit hat ein subjektiv Prinzipium, nämlich die Konformität mit den Gesetzen der anschauenden Erkenntnis; aber dieses hindert nicht die allgemeine Gültigkeit ihrer Urteile für die Menschen, wenn die Erkenntnisse einerlei sein“, N 625. „Bei allem Schönen gehöret das zum Vergnügen und ist subjektiv, daß die Form des Gegenstandes die Handlungen des Verstandes erleichtert; es ist aber objektiv, daß diese Form allgemeingültig ist“, N 630; vgl. 643. „Der Geschmack in der Erscheinung gründet sich auf die Verhältnisse des Raumes und der Zeit, die für jeden verständlich sind, und auf die Regeln der Reflexion“, N 648. — Später, in der KU, geht Kant von der Begründung der Schönheit in dem Begriffe der Vollkommenheit oder den Verhältnissen der Anschauung ab (s. u.).
Um an etwas Schönheit zu finden, braucht man keinen Begriff von dem Gegenstande. „Blumen, freie Zeichnungen,... bedeuten nichts, hängen von keinem bestimmten Begriff ab und gefallen doch. Das Wohlgefallen am Schönen muß von der Reflexion über einen Gegenstand, die zu irgendeinem Begriffe (unbestimmt welchem) führt, abhängen.“ Es unterscheidet sich dadurch vom Angenehmen (s. d.), das „ganz auf der Empfindung beruht“, KU § 4 (II 44). Schön ist für jemand, was ihm bloß „gefällt“, ganz abgesehen von der Existenz des Gefallenden, ohne ein Interesse (s. d.) an derselben in bezug auf das Begehren des Gegenstandes. Schönheit gibt es „nur für Menschen, d. i. tierische, aber doch vernünftige Wesen“. Unter allen Arten des Wohlgefallens ist das des Geschmacks (s. d.) am Schönen allein „ein uninteressiertes und freies Wohlgefallen“, es bezieht sich auf „Gunst“. Geschmack (s. d.) ist „das Beurteilungsvermögen eines Gegenstandes oder einer Vorstellungsart durch ein Wohlgefallen oder Mißfallen ohne alles Interesse“, und der Gegenstand eines solchen Wohlgefallens heißt „schön“, ibid. § 5 (II 46 ff.). Der „Quantität“ nach ist das Schöne „das, was ohne Begriffe als Objekt eines allgemeinen Wohlgefallens vorgestellt wird“. „Denn das, wovon jemand sich bewußt ist, daß das Wohlgefallen an demselben bei ihm selbst ohne alles Interesse sei, das kann derselbe nicht anders als so beurteilen, daß es einen Grund des Wohlgefallens für jedermann enthalten müsse. Denn da es sich nicht auf irgendeine Neigung des Subjekts (noch auf irgendein anderes überlegtes Interesse) gründet, sondern da der Urteilende sich in Ansehung des Wohlgefallens, welches er dem Gegenstande widmet, völlig frei fühlt: so kann er keine Privatbedingungen als Gründe des Wohlgefallens auffinden, an die sich sein Subjekt allein hängte, und muß es daher als in demjenigen begründet ansehen, was er auch bei jedem anderen voraussetzen kann.“ „Er wird daher vom Schönen so sprechen, als ob Schönheit eine Beschaffenheit des Gegenstandes und das Urteil logisch wäre (durch Begriffe vom Objekte ein Erkenntnis desselben ausmacht); ob es gleich nur ästhetisch ist und bloß eine Beziehung der Vorstellung des Gegenstandes auf das Subjekt enthält; darum, weil es doch mit dem logischen die Ähnlichkeit hat, daß man die Gültigkeit desselben für jedermann daran voraussetzen kann.“ Dem Geschmacksurteil (s. d.) hängt ein „Anspruch auf Gültigkeit für jedermann, ohne auf Objekte gestellte Allgemeinheit“ an, d. h. ein „Anspruch auf subjektive Allgemeinheit“, ibid. § 6 (II 48 f.). Was bloß einem Einzelnen gefällt, kann er nicht als schön bezeichnen, nur als angenehm, reizend. Wenn jemand etwas für schön ausgibt, „so mutet er anderen ebendasselbe Wohlgefallen zu; er urteilt nicht bloß für sich, sondern für jedermann, und spricht alsdann von der Schönheit, als wäre sie eine Eigenschaft der Dinge“. „Er sagt aber: die Sache ist schön; und rechnet nicht etwa darum auf anderer Einstimmung in sein Urteil des Wohlgefallens, weil er sie mehrmalen mit dem seinigen einstimmig befunden hat, sondern fordert es von ihnen. Er tadelt sie, wenn sie anders urteilen, und spricht ihnen den Geschmack ab, von dem er doch verlangt, daß sie ihn haben sollen; und sofern kann man nicht sagen: ein jeder hat seinen besonderen Geschmack. Dieses würde soviel heißen, als: es gibt gar keinen Geschmack, d. i. ein ästhetisches Urteil, welches auf jedermanns Beistimmung rechtmäßigen Anspruch machen könnte“, ibid. § 7 (II 50). Der ästhetischen Lust geht im Geschmacksurteil voran die „allgemeine Mitteilungsfähigkeit des Gemütszustandes in der gegebenen Vorstellung“. Dieser Gemütszustand ist der eines Gefühles des „freien Spiels der Vorstellungskräfte in einer gegebenen Vorstellung zu einem Erkenntnisse überhaupt“; auf dessen Mitteilbarkeit gründet sich die allgemeine subjektive Gültigkeit des Wohlgefallens am Schönen. Jener Zustand besteht in der „Empfindung der Wirkung, die im erleichterten Spiele (s. d.) beider durch wechselseitige Zusammenstimmung belebten Gemütskräfte (der Einbildungskraft und des Verstandes) besteht“ (s. Harmonisch). Schön ist, der „Quantität“ nach, „was ohne Begriff allgemein gefällt“, ibid. § 9 (II 55 ff.). — „Es gibt zweierlei Arten von Schönheit: freie Schönheit (pulchritudo vaga), oder die bloß anhängende Schönheit (pulchritudo adhaerens). Die erstere setzt keinen Begriff von dem voraus, was der Gegenstand sein soll; die zweite setzt einen solchen und die Vollkommenheit des Gegenstandes nach demselben voraus. Die Arten des ersteren heißen (für sich bestehende) Schönheiten dieses oder jenes Dinges; die andere wird, als einem Begriffe anhängend (bedingte Schönheit), Objekten, die unter dem Begriffe eines besonderen Zweckes stehen, beigelegt.“ Blumen z. B. sind freie Naturschönheiten, denn bei ihrer rein ästhetischen Beurteilung wird keinerlei Zweck derselben vorausgesetzt; auch die ganze Musik ohne Text gehört zu dieser Art Schönheit In der Beurteilung einer freien Schönheit (der bloßen Form nach) ist das Geschmacksurteil „rein“. „Es ist kein Begriff von irgendeinem Zwecke, wozu das Mannigfaltige dem gegebenen Objekte dienen, und was dieses also vorstellen solle, vorausgesetzt; wodurch die Freiheit der Einbildungskraft, die in Beobachtung der Gestalt gleichsam spielt, nur eingeschränkt werden würde.“ Hiergegen setzt z. B. die Schönheit eines Menschen einen Begriff vom Zweck voraus, welcher bestimmt, was das Ding sein soll, also einen Begriff seiner Vollkommenheit; sie ist „adhärierende“ Schönheit, die nicht mehr „rein“ ist, ibid. § 16 (II 69 ff.).
„Es kann keine objektive Geschmacksregel, welche durch Begriffe bestimmte, was schön sei, geben.“ „Ein Prinzip des Geschmacks, welches das allgemeine Kriterium des Schönen durch bestimmte Begriffe angäbe, zu suchen, ist eine frachtlose Bemühung.“ „Die allgemeine Mitteilbarkeit der Empfindung (des Wohlgefallens oder Mißfallens) ... ist das empirische, wiewohl schwache und kaum zur Vermutung zureichende Kriterium der Abstammung eines so durch Beispiele bewährten Geschmacks von dem tief verborgenen, allen Menschen gemeinschaftlichen Grunde der Einhelligkeit in Beurteilung der Formen, unter denen ihnen Gegenstände gegeben werden.“ „Daher sieht man einige Produkte des Geschmacks als exemplarisch an.“ Der Geschmack kann aber nicht durch Nachahmung erworben werden, sondern muß ein „selbsteigenes Vermögen sein“; die Nachahmung muß eigene Beurteilung des Musters enthalten. „Hieraus folgt aber, daß das höchste Muster, das Urbild des Geschmackes, eine bloße Idee sei, die jeder in sich selbst hervorbringen muß, und wonach er alles, was Objekt des Geschmackes, was Beispiel der Beurteilung durch Geschmack sei, und selbst den Geschmack von jedermann beurteilen muß. Idee bedeutet eigentlich einen Vernunftbegriff, und Ideal die Vorstellung ein einzelnen als einer Idee adäquaten Wesens. Daher kann jenes Urbild des Geschmacks, welches freilich auf der unbestimmten Idee der Vernunft von einem Maximum beruht, aber doch nicht durch Begriffe, sondern nur in einzelner Darstellung kann vorgestellt werden, besser das Ideal des Schönen genannt werden, dergleichen wir, wenn wir gleich nicht im Besitze desselben sind, doch in uns hervorzubringen streben. Es wird aber bloß ein Ideal der Einbildungskraft sein, eben darum, weil es nicht auf Begriffen, sondern auf der Darstellung beruht; das Vermögen der Darstellung aber ist die Einbildungskraft“, KU § 17 (II 72 f.). Ein solches [Ideal des Schönen](ideal des schönen) (s. d.) gibt es nur vom Menschen; es besteht in dem Ausdrucke des Sittlichen im Körperlichen, welcher positiv und allgemein gefällt. Schönheit ist (der „Relation“ nach) „Form der Zweckmäßigkeit eines Gegenstandes, sofern sie ohne Vorstellung eines Zwecks an ihm wahrgenommen wird“, ibid. (II 77). Die Beurteilung des Schönen hat eine „bloß formale Zweckmäßigkeit, d. i. eine Zweckmäßigkeit ohne Zweck“ zum Grunde. „Das Formale in der Vorstellung eines Dinges, d. i. die Zusammenstimmung des Mannigfaltigen zu Einem (unbestimmt, was es sein solle), gibt für sich ganz und gar keine objektive Zweckmäßigkeit zu erkennen; weil, da von diesem Einen als Zweck (was das Ding sein soll) abstrahiert wird, nichts als die subjektive Zweckmäßigkeit der Vorstellungen im Gemüte des Anschauenden übrigbleibt, welche wohl eine gewisse Zweckmäßigkeit des Vorstellungszustandes im Subjekt, und in diesem eine Behaglichkeit desselben, eine gegebene Form in die Einbildungskraft aufzufassen, aber keine Vollkommenheit irgendeines Objekts, das hier durch keinen Begriff eines Zwecks gedacht wird, angibt.“ Von der (auch nur verworrenen) Erkenntnis einer Vollkommenheit von Dingen ist hier nicht die Rede, ibid. § 15 (II 16 f.). Der „Modalität“ nach ist schön, „was ohne Begriff als Gegenstand eines notwendigen Wohlgefallens erkannt wird“, ibid. § 22 (II 82); vgl. Geschmacksurteil. — Das Steif-Regelmäßige gefällt nur in der Abwechslung, es ist langweilig, gibt der Einbildungskraft nicht genug zum Spielen (vgl. Regelmäßigkeit). Die ästhetische Gesetzmäßigkeit ist eine „Gesetzmäßigkeit ohne Gesetz“, ibid. § 22 Allg. Anmerk. (II 83 ff.).
Mit dem Erhabenen (s. d.) hat das Schöne dies gemein, daß das Wohlgefallen an die bloße Darstellung von Begriffen durch Einbildungskraft geknüpft ist. Aber nur das Schöne betrifft die Form des Gegenstandes, die in der „Begrenzung“ besteht, und ist die „Darstellung eines unbestimmten Verstandesbegriffs“. Auch führt es allein „direkt“ ein Gefühl der Lebensförderung bei sich und ist daher mit einer spielenden Einbildungskraft vereinbar. Endlich führt die Naturschönheit eine Zweckmäßigkeit in ihrer Form bei sich, „wodurch der Gegenstand für unsere Urteilskraft gleichsam vorherbestimmt zu sein scheint“, KU § 23 (II 87 f.).
Das Schöne erfordert „die Vorstellung einer gewissen Qualität des Objekts, die sich auch verständlich machen und auf Begriffe bringen läßt (wiewohl es im ästhetischen Urteile darauf nicht gebracht wird)“, ibid. § 28 Allg. Anmerk. (II 113). Schön ist „das, was in der bloßen Beurteilung (also nicht vermittelst der Empfindung des Sinnes nach einem Begriffe des Verstandes) gefällt“. Das Schöne „bereitet uns vor, etwas, selbst die Natur, ohne Interesse zu lieben“, ibid. (II 114). „Empirisch interessiert das Schöne nur in der Gesellschaft.“ Für sich allein würde ein verlassener Mensch auf einer wüsten Insel weder seine Hütte noch sich selbst putzen. Dieses dem Schönen durch Neigung zur Gesellschaft angehängte Interesse ist empirisch, ibid. § 41 (II 147). Es gibt aber auch ein „inaktuelles Interesse“ am Schönen, an der Schönheit der Natur, das ein Kennzeichen einer guten fiele ist und eine dem moralischen Gefühle günstige Gemütsstimmung anzeigen kann, ibid. § 42 (II 149 ff.). Zur Beurteilung der „Naturschönheit“ gehört nur Geschmack, zur Möglichkeit (Hervorbringung) der „Kunstschönheit“ Genie (s. d.). „Eine Naturschönheit ist ein schönes Ding; die Kunstschönheit ist eine schöne Vorstellung von einem Dinge.“ in der Beurteilung der Kunstschönheit muß zugleich die „Vollkommenheit“ des Dinges in Anschlag gebracht werden, die bei der Naturschönheit nicht in Frage kommt (außer in nicht rein-ästhetischen Urteilen), ibid. § 48 (II 164 ff.). Schönheit ist der „Ausdruck“ (s. d.) ästhetischer Ideen, wobei in der schönen Kunst diese Idee durch einen Begriff vom Objekt veranlaßt werden muß, der in der schönen Natur nicht nötig ist, ibid. § 51 (II 175 f.).
Das Schöne ist „das Symbol des Sittlichguten; und auch nur in dieser Rücksicht ... gefällt es mit einem Anspruche auf jedes anderen Beistimmung, wobei sich das Gemüt zugleich einer gewissen Veredlung und Erhebung über die bloße Empfänglichkeit einer Lust durch Sinneneindrücke bewußt ist und anderer Wert auch nach einer ähnlichen Maxime ihrer Urteilskraft schätzt. Das ist das Intelligibele, worauf ... der Geschmack hinaussieht“ (s. Symbol). Die Urteilskraft gibt betreffs der Gegenstände eines so reinen Wohlgefallens „ihr selbst das Gesetz“; sie sieht sich „auf etwas im Subjekte selbst und außer ihm, was nicht Natur, auch nicht Freiheit, doch aber mit dem Grunde der letzteren, nämlich dem Übersinnlichen, verknüpft ist, bezogen, in welchem das theoretische Vermögen mit dem praktischen auf gemeinschaftliche und unbekannte Art zur Einheit verbunden wird“. „Der Geschmack macht gleichsam den Übergang vom Sinnenreiz zum habituellen moralischen Interesse ohne einen zu gewaltsamen Sprung möglich, indem er die Einbildungskraft auch in ihrer Freiheit als zweckmäßig für den Verstand bestimmbar vorstellt und sogar an Gegenständen der Sinne auch ohne Sinnenreiz ein freies Wohlgefallen finden lehrt“, KU § 59 (II 213 ff.) — Schönheit der Natur, d. h. „ihre Zusammenstimmung mit dem freien Spiele unserer Erkenntnisvermögen in der Auffassung und Beurteilung ihrer Erscheinung“ kann als objektive Zweckmäßigkeit der Natur betrachtet werden, wenn wir einmal die Natur als System von Zwecken beurteilen; es ist dann so, „als ob“ die Natur für uns „ihre herrliche Bühne aufgeschlagen und ausgeschmückt habe“, ibid. § 67 (II 243 f.). In einem teleologischen Urteile (nicht im Geschmacksurteile selbst) „können wir es als Gunst der Natur ansehen, daß sie uns durch Aufstellung so vieler schönen Gestalten zur Kultur hat beförderlich sein wollen“, ibid. Anm. (II 244). Das moralische Gefühl ist „mit der ästhetischen Urteilskraft und deren formalen Bedingungen sofern verwandt“, daß es „dazu dienen kann, die Gesetzmäßigkeit der Handlung aus Pflicht zugleich als ästhetisch, d. i. als erhaben, oder auch als schön vorstellig zu machen, ohne an seiner Reinigkeit einzubüßen“. Das Schöne bereitet uns vor, etwas ohne Interesse zu lieben, das Erhabene (s. d.), es selbst wider unser (sinnliches) Interesse hochzuschätzen, § 29 Allg. Anmerk. (II 114). Gerade die von allem Sinnlichen reine Idee der Sittlichkeit wirkt nicht kalt und leblos, sondern bringt die Einbildungskraft in erhabenen Schwung, der bis zum Enthusiasmus gehen kann, ibid. (II 122 f.). Vgl. Schön u. Erh. (VIII 5 ff.). Das Gefühl für das Schöne ist im Gegensatz zu dem für das Erhabene „fröhlich und lächelnd“. Vgl. Geschmacksurteil, Ästhetik, Einbildungskraft.