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Harmonisch

Harmonisch. Das Geschmacksurteil (s. d.) und die mit ihm verbundene ästhetische Lust (s. d.) sind begründet auf einer „harmonischen (subjektiv-zweckmäßigen) Beschäftigung“ von Einbildungskraft (s. d.) und Verstand, einer „Proportion dieser Erkenntnisvermögen,“, auf ihrem harmonischen Spiel, KU § 39 (II 143); vgl. Erste Einl. zur KU VIII (Ausgabe E. Cassirer-Buek V 204). Vgl. Spiel, Urteilskraft, Zweck.