Hypothetisches Urteil
Hypothetisches Urteil. „Der hypothetische Satz: wenn eine vollkommene Gerechtigkeit da ist, so wird der beharrlich Böse bestraft, enthält eigentlich das Verhältnis zweier Sätze: Es ist eine vollkommene Gerechtigkeit da, und der beharrlich Böse wird bestraft. Ob beide dieser Sätze an sich wahr seien, bleibt hier unausgemacht. Es ist nur die Konsequenz, die durch dieses Urteil gedacht wird.“ Beide Sätze im hypothetischen Urteil sind für sich problematische Urteile, KrV tr. Anal. § 9 (I 124 ff.—Rc 144 ff.). „In dem bedingten Satze: wenn ein Körper einfach ist, so ist er unveränderlich, ist ein Verhältnis zweier Urteile, deren keines ein Satz ist, sondern nur die Konsequenz des letzteren (des consequens) aus dem ersteren (antecedens) macht den Satz aus“, Üb. e. Entdeck. 1. Abs. A Anm. (V 3, 11).
„Die Materie der hypothetischen Urteile besteht aus zwei Urteilen, die miteinander als Grund und Folge verknüpft sind.“ Die Vorstellung der Art von Verknüpfung des Vorder- und des Nachsatzes zur Einheit des Bewußtseins ist die „Konsequenz“, welche die Form des hypothetischen Urteils ausmacht und der Kopula des kategorischen Urteils entspricht. Ein hypothetischer Satz behauptet etwas, „nur unter einer problematisch ausgedrückten Bedingung“, Log. § 26 (IV 115). Vgl. Bedingung, Kausalitaet.