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Selbst

Selbst. In dem Sittengesetz kann die Vernunft ohne sinnliche Neigung darum praktisch werden, weil es „aus unserem Willen als Intelligenz“, mithin aus unserem „eigentlichem Selbst“ entsprungen ist, GMS 2. Abs. (III 91). Vgl. Pflicht, Moralität, Person, Ich. Denn der Mensch (s. d.) „an sich selbst“ ist „Bewußtsein seiner Freiheit“, s. Sinn (innerer), Freiheit.