Stimmung
Stimmung (proportionierte, der Erkenntnisvermögen). Die Schönheit (s. d.) bringt die Erkenntnisvermögen in die „proportionierte Stimmung, die wir zu allem Erkenntnisse fordern, und daher auch für jedermann, der durch Verstand und Sinne in Verbindung zu urteilen bestimmt ist (für jeden Menschen), gültig halten“, KU § 9 (II 57 f.). Die zur Belebung beider Gemütskräfte zuträglichste Stimmung kann durch das Gefühl bestimmt werden und ist mitteilbar vermöge eines Gemeinsinns, der aber von dem „Gemeinsinn“ in der Bedeutung „gemeiner Verstand“ (sensus communis) wesentlich unterschieden ist, ibid. § 21 (II 80 f.). Vgl. Geschmacksurteil, Spiel, Ästhetik.