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Spezifikation

Spezifikation s. Einheit (systematische). Zu den Prinzipien systematischer Einheit gehört die Maxime oder das Prinzip der „Spezifikation“ der Formen, welches nicht bloß logische, sondern „transzendentale“ Bedeutung hat, d. h. von den Naturerscheinungen selbst gilt. Es besagt, daß es keine untersten Arten (s. d.) gibt, sondern immer weitere Unterarten anzunehmen sind („entium varietates non temere esse minuendas“). Es ist ein „Grundgesetz der Varietät des Gleichartigen unter niederen Arten“ und gebietet „Unterscheidung der Unterarten, bevor man sich mit seinem allgemeinen Begriffe zu den Individuen wende“, KrV tr. Dial. Anh.V. d. regulativen Gebrauche... (I 556 ff.— Rc 700 ff.). Vgl. Art, Gesetz.

„Fängt man ... vom allgemeinen Begriff an, um zu dem besonderen durch vollständige Einteilung herabzugehen, so heißt die Handlung die Spezifikation des Mannigfaltigen unter einem gegebenen Begriffe, da von der obersten Gattung zu niedrigen (Untergattungen oder Arten) und von Arten zu Unterarten fortgeschritten wird.“ Die reflektierende Urteilskraft (s. d.) könnte es nicht unternehmen, „die ganze Natur nach ihren empirischen Verschiedenheiten zu klassifizieren, wenn sie nicht voraussetzt, die Natur spezifiziere selbst ihre transzendentalen Gesetze nach irgendeinem Prinzip“. Die Urteilskraft denkt sich „durch ihr Prinzip eine Zweckmäßigkeit der Natur in der Spezifikation ihrer Formen durch empirische Gesetze“, Erste Einl. in die KU, V (WW Cassirer-Buek V 195 ff.). Vgl. Zweckmäßigkeit, System.